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#1 | |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat! |
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#2 | |
Registriert seit: 28.02.2005
Beiträge: 2.830
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Zitat:
Gruß
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dbhh |
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#3 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Da habe ich mich wohl umsonst gewundert, tut mir leid für dich. Meine Erfahrungen sind aber auch so, daß man an solche Teile idR. nicht rankommt.
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Gruß Jens |
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#4 |
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
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Einzige Alternative wäre jetzt noch höchstens irgendwo aus dem Gebrauchtbereich eine defekte Alpha zu kaufen. Sofern eine auftaucht...
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#5 | |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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Zitat:
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H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat! |
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#6 |
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Hochtaunuskreis
Beiträge: 906
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Vielleicht hilft das ein wenig weiter. Einen Versuch ist es sicherlich wert:http://www.wdr.de/tv/markt/service/b...070312_1.phtml
In einem früheren Artikel der ct' kam man zu dem Schluß, daß letztlich eine Lieferverpflichtung besteht. Allerdings ist der Preis Sache des Herstellers! Das war dann so, daß der Hersteller für das Scharnier eines Notebooks, dessen Lieferung er zuerst verweigert hatte, so um die € 150.- haben wollte. Gruß Helmut |
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#7 | |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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Zitat:
Nach Ablauf von Garantie und Gewährleistung ist es auch wichtig, um welche Art von Teil es sich handelt. Eine Pflicht zur Ersatzteillieferung erfasst nur Verschleißteile, mit deren Abnutzung vernünftigerweise gerechnet werden muss. Ein PC-Hersteller muss nach Ansicht mancher Juristen dann zwar bei einem Monitor die Röhre oder bei einem Flachdisplay die TFT-Matrix vorrätig halten, nicht aber das Gehäuse, da dies üblicherweise nicht defekt wird oder zerbricht.
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H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat! |
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#8 |
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Hochtaunuskreis
Beiträge: 906
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Das ist juristisch sicherlich ein weites Feld; sicherlich auch dann, wenn es sich noch um eine laufende Serie handelt.
Mir ging es eher um den Sachverhalt, daß die Lieferung von Ersatzteilen offensichtlich nicht grundsätzlich verweigert werden kann. Allerdings ist Ansprechpartner - weil Vertragspartner - immer der, bei dem das Gerät gekauft wurde. Gruß Helmut Geändert von helmut-online (26.08.2007 um 20:29 Uhr) |
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