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Registriert seit: 04.01.2004
Ort: D-13581 Spandau
Beiträge: 320
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Zitat:
Also Allgemein: Rücktrittsrecht im lokalen Handel: Nein, sofern es keine gesonderte Vereinbarung (AGB, Kaufvertrag, nachweisbare Nebenrede) dazu gibt. Rücktrittsrecht gibt es nur beim Fernabsatz und bei sogenannten Haustürgeschäfte. Verpflichtung aus Vertragsverhältnisse sind gemäß Vertrag zu erfüllen, Abweichung können teuer zu stehen kommen (Mahnverfahren etc.). Außerdem gibt es den Eigentumvorbehalt. Wer also was nicht vollständig bezahlt, ist evtl die Sache los und muss dafür auch noch viel Geld blechen.
__________________
Gruß der Spandauer |
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