![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#17 | ||
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: CH-9244 Niederuzwil
Beiträge: 870
|
Total OT an:
Zitat:
Wenn ein Schweizer, der das Gesetz recht gut kennt, dir sagt, das er korrekt parkiert hat, so darfst du es ihm glauben. Aber bitte sehr: Den Ungläubigen soll bewiesen werden: Schweizerisches Strassenverkehrsgesetz Absatz 2, Artikel 37, Verkehrsreglementverordnung, 1. Teil, 2. Abschnitt, Artikel 19: Zitat:
2a) das Halten ist dort nicht verboten 2b) es ist eine Nebenstrasse ausserorts 2c) siehe 2b 2d) der Radstreifen befand sich in Fahrtrichtung, d.h. dort wäre das Parkieren dann verboten 2e) der nächste Bahnübergang ist ca. 5km entfernt 2f) mein Kollege wohnt weder auf noch unter der Brücke 2g) Zufahrten gibt es dort im Umkreis von 20m keine 3) schmal ist die Strasse nicht (zwei LKW können problemlos mit 60 kreuzen) 4) andere Fahrzeuge gab es nicht und ich stand ca. 3cm vom Randstein entfernt Du darfst mich gerne mal besuchen kommen in diesem Bananenstaat. Dann darfst du auch vor meinem Haus an der Nebenstrasse parkieren... Gruss Christoph Total OT aus.
__________________
„It is not birth, marriage, or death, but gastrulation, which is truly the most important time in your life.“ (Lewis Wolpert) |
||
![]() |
![]() |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|