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Alt 01.04.2007, 14:56   #17
christoph.ruest
 
 
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: CH-9244 Niederuzwil
Beiträge: 870
Total OT an:

Zitat:
Zitat von bleibert Beitrag anzeigen
In was für einem Bananenstaat lebst Du denn? Parken entgegen der Fahrtrichtung ist in D schon mal grundsätzlich verboten - was ja auch nachzuvollziehen ist, da es besonders auf stark befahrenen Strassen ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential darstellt. Außerdem ist in D auch m.W. das Parken am Straßenrand außerhalb geschlossener Ortschaften verboten, was ja ebenfalls nicht gerade ungefährlich ist. Ist das in der CH wirklich anders?
Dass die Deutschen da anders ticken, als wir Schweizer, weiss ich schon. Bloss ist das ein Grund zur Beleidigung (Bananenstaat)? Ich finde nicht.
Wenn ein Schweizer, der das Gesetz recht gut kennt, dir sagt, das er korrekt parkiert hat, so darfst du es ihm glauben.

Aber bitte sehr: Den Ungläubigen soll bewiesen werden:

Schweizerisches Strassenverkehrsgesetz Absatz 2, Artikel 37, Verkehrsreglementverordnung, 1. Teil, 2. Abschnitt, Artikel 19:

Zitat:
Parkieren im Allgemeinen


Art. 19
(Art. 37 Abs. 2 SVG)
1 Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.
2 Das Parkieren ist untersagt:
a. wo das Halten verboten ist;*
b. auf Hauptstrassen ausserorts;
c. auf Hauptstrassen innerorts, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bliebe;
d. auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen;
e. näher als 50 m bei Bahnübergängen ausserorts und näher als 20 m bei Übergängen innerorts;
f. auf Brücken;
g. vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken.
3 In schmalen Strassen dürfen Fahrzeuge nur auf einer Seite parkiert werden, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge erschwert würde.
4 Es ist platzsparend zu parkieren, doch darf die Wegfahrt anderer Fahrzeuge nicht behindert werden.
Und: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
2a) das Halten ist dort nicht verboten
2b) es ist eine Nebenstrasse ausserorts
2c) siehe 2b
2d) der Radstreifen befand sich in Fahrtrichtung, d.h. dort wäre das Parkieren dann verboten
2e) der nächste Bahnübergang ist ca. 5km entfernt
2f) mein Kollege wohnt weder auf noch unter der Brücke
2g) Zufahrten gibt es dort im Umkreis von 20m keine
3) schmal ist die Strasse nicht (zwei LKW können problemlos mit 60 kreuzen)
4) andere Fahrzeuge gab es nicht und ich stand ca. 3cm vom Randstein entfernt

Du darfst mich gerne mal besuchen kommen in diesem Bananenstaat. Dann darfst du auch vor meinem Haus an der Nebenstrasse parkieren...

Gruss

Christoph

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„It is not birth, marriage, or death, but gastrulation, which is truly the most important time in your life.“ (Lewis Wolpert)
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