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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 18.07.2004
Beiträge: 173
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Es handelte sich nicht um einen ebay kauf sondern das Objektiv wurde in einem Canon Fotoforum angeboten.MfG Jeschonke
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#2 |
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D-08107 Kirchberg/Sachsen
Beiträge: 81
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Hallo, aha - ich weiß nicht was Du da bezahlt hast - aber trotzdem Anwalt!
schwarzvogel |
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#3 | |
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
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Zitat:
98% bei Powersellern ist zu schlecht, da ist die Anzahl der negativen Bewertungen zu hoch. Klar, bei Privatleuten kann eine schlechte Bewertung den Schnitt versauen, da muss man mal den Kommentar lesen und beurteilen was stimmt, aber bei Verkäufern mit mehreren 10000 Bewertungen sollte schon ein Wert über 99 % stehen. |
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#4 |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Ich lese mir die negativen Bewertungen immer durch, häufig kann man herauslesen, das der Käufer einen Schaden hat.
Er bestellt etwas und reklamiert dann z.B. die zu hohen Portokosten. Die stehen aber im Angebot und haben nix mit dem Artikel zu tuen. p&p deckt übrigens nicht nur das Porto ab, sondern auch die Kosten für Lagerung, Verpackung etc. Interessant sind auch die Antworten auf negative bewertungen, hieraus ergibt sich häufig ein Bild des Verkäufers: Eine schlüssige Erklärung und schon wieder ist ein Miesmacher entlarvt. |
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#5 |
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
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Eine nette Seite zum Auswerten von so Sachen ist:
ebay.bettercom.de Dort gibts auch einen Rachebewertungszähler und man kann sich gleich übersichtlich die Gegenbewertungen anzeigen lassen. Hier mal ein Beispiel: http://ebay.bettercom.de/bc/vkcheck?...carstyling&s=2 |
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#6 |
Registriert seit: 28.02.2005
Beiträge: 2.830
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...
Je nach Streitwert kann man ggfls. davon ausgehen, das man zwar recht hat, es aber nicht (wirtschftlich sinnvoll) durchsetzen kann. Fällt dann, wie schon gesagt, unter Lehrgeld.
Ich habe mal in Austria/TELFS einen reVox-Plattenspieler erworben. Zahlung erfolgte über einen österreichischen Bekannten. Dennoch stellten sich trotz aller Vorsicht (der Bote war halt kein HIFI-Fachmann) im Nachhinein versteckte Beschädigungen heraus, von denen der Erstbesitzer nichts wissen wollte, als "dafür Verantwortlichen" und Zahlunspflichtigen seinen gewerblichen Verkäufer ausmachte: ein Kauf anno 1990. ?!?! Obwohl er Kaufbelege für die erforderlichen und gekauften Ersatzteile bekam, stand er nicht zu seiner Verantwortung. Ich habe 2 bis 3 Mal meinen Standpunkt rübergebracht, was aber auch nichts half. Gute Geschäfte sind die, bei denen beide Seiten zufrieden sind. Ist was danebengegangen, kann man das zusammen immer noch richten - wenn man zu seiner Verantwortung steht. Fazit: bei weitem kein Totalverlust, ich werd's überleben (bzw. habe es ja schon), aber es ist schon wie jemand anderes sagte ... wenn es andere lokale Bezugsquellen gibt, sollte man -dem Selenfriede zuliebe- dort einen Aufpreis in Lauf nehmen. Viel Glück auf jeden Fall von mir! Gruß
__________________
dbhh |
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 18.07.2004
Beiträge: 173
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Ich betrachte es bereits als Lehrgeld denn im Ausland kaufen ist doppeltes Risiko.MfG.Jeschonke
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#8 | |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Re: ...
Zitat:
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