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jeschonke 16.08.2005 07:53

Betrug im Internet
 
Ich habe ein Objektiv gekauft in Östereich bei einer Privatperson.Ich habe den Kaufbetrag überwiesen,doch der Verkäufer schickt mir nicht das Objektiv und auf meine E-Mails antwortet er nicht.Frage ist es möglich ob man von Deutschland aus sein Geld gerichtlich zurück fordern kann.Wenn ja an welche Instanz muß man sich in Berlin wenden.Der Name und die Anschrift des Verkäufers sind mir bekannt.Nun noch allgemein,der Verkäufer ist in einigen Fotoforen einschlägig bekannt,seine Speziallität ist in Fotoforen Elektronic und Kamerazubehör anzubieten,und Geld kassieren und die wahrscheinlich nicht vorhandene Ware nicht zu liefern.Name des Betrügers können von mir mit PN angefordert werden.MfG.Jeschonke

Ditmar 16.08.2005 09:05

Da wird wohl nur ein Anwalt helfen können!

Bobafett 16.08.2005 09:13

Gleiches habe ich auch schon gemacht. Ich habe mir aber zuvor den Personalausweis (in Kopie) schicken lassen und das Geld Halb/Halb in Vor- und Nachkasse überwiesen. So hat es dann auch gut geklappt.
Das hilft dir jetzt zwar nicht wirklich weiter.....

Ich kann mir aber vorstellen, dass es nicht einfach sein wird, das Geld wieder zu besorgen! Aber ich wünsche dir viel Erfolg!!!!

Gruß Christian

newdimage 16.08.2005 09:23

Sehr ärgerlich. Ich habe bisher maximal 200 Euro vorab überwiesen, da hatte ich aber schon Adresse des Verkäufers, Telefonnummer desselben und Vorschlaghammer bereitgelegt.
Ich kaufe gerne in der näheren Umgebung und hole ab.

Im Ausland kaufe ich nicht, so dramatisch günstig sind die Preise für gute, gebrauchte Objektive im I-Net nicht.

Meine Kamera nebst Zubehör habe ich übrigens im Ladenlokal gekauft, jetzt habe ich ein Bild von den Händlern und kann dort auch bedenkenlos übers Telefon/Internet bestellen. Ist vielleicht etwas aufwändig und teurer, dafür vergnügt sich niemand mit meinem Geld ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben.

Den Weg von Christian, halbe/halbe finde ich auch überlegenswert.

MiLLHouSe 16.08.2005 09:30

Zitat:

Zitat von newdimage
Den Weg von Christian, halbe/halbe finde ich auch überlegenswert.

Nur machen den die wenigsten mit...

jeschonke 16.08.2005 09:34

Zitat:

Zitat von Ditmar
Da wird wohl nur ein Anwalt helfen können!


Anwalt?Zu erst will ich mich Informieren was ich selber gerichtlich bewegen kann und ob man überhaubt von Deutschland aus über den Rechtsweg Geldforderung in das Ausland erheben kann,sonst zahlt man noch mehr und weiß nicht ob man sein Geld wieder sieht.Ich denke mal wenn er von Östereich aus seine Betrügereien in Deutschland macht dann wird es wohl schwer sein oder gar nicht möglich sein das Geld wieder zubekommen.MfG Jeschonke

pumapaul 16.08.2005 09:39

hallo jeschonke,
so aussichtlos sehe ich die sache nicht. ich würde allerdings direkt einen anwalt konsultieren, bevor du etwas falsches machst oder fristen versäumst. meine frau ist anwältin, die erzählt immer wieder von den "deppen", die erst die karre in eigeninitiative in den sand fahren und dann jammernd vor ihrem schreibtisch sitzen.
vielleicht hast du ja ne rechtsschutzversicherung, dann kostet es ja nichts. ansonsten solltest du drüber nachdenken, für die zukunft eine abzuschliessen.
viele grüsse aus dem bergischen
michael

Echidna 16.08.2005 13:15

Das billigste wird sein, das Geld als Lehrgeld auszubuchen. Allerhöchstens könntest Du über die österreichische Polizei noch eine (wahrscheinlich weitere) Strafanzeige gegen den Verkäufer erstatten.

Um gegen ihn zwangsweise vorgehen zu können, brauchst Du einen Gerichtsbeschluß, ein Urteil oder wie man das auch immer in Österreich nennt. Dies zu erstreiten kostet Dich Geld und Zeit. Wenn Du diesen Titel dann hast, geht der Typ in die Insolvenz oder ist eh unpfändbar und Du kannst Dir mit Deinem Gerichtsbeschluß die Gästetoilette tapezieren. Dann hast Du gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen.

Vorausgesetzt bei alledem: die Info stimmt, daß der Typ einschlägig bekannt ist.

Gruß

Echidna

pumapaul 16.08.2005 13:20

Zitat:

Zitat von Echidna
Dies zu erstreiten kostet Dich Geld und Zeit. Wenn Du diesen Titel dann hast, geht der Typ in die Insolvenz oder ist eh unpfändbar und Du kannst Dir mit Deinem Gerichtsbeschluß die Gästetoilette tapezieren. Dann hast Du gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen.

das aber nur, wenn du keine rechtschutzversicherung hast. ich halte eine solche für ähnlich wichtig wie eine haftpflicht. vor allem in zeiten, wo jeder noch so banale streit zum gericht oder zumindest zum anwalt geht.
ciao
michael

HeinS 16.08.2005 13:31

Hallo
Das war doch nicht Herr ******* ****... aus AT? Selber habe ich ja keine Erfahrung mit ihm/ihr, aber schon einiges gelesen :shock:


[edit by Basti] Keine Namen angeben bitte!


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