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#11 |
Registriert seit: 30.01.2006
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Es gilt ein „Selbstverschuldensprinzip“, wenn sich ein Versicherter eine Krankheit vorsätzlich zuzieht oder bei einem Verbrechen. Dann kann die Kasse ihn an den Kosten beteiligen und das Krankengeld versagen. Das kann etwa bei Tätowierungen, Piercings oder Schönheits-OPs der Fall sein.
Das bedingungslose Solidarprinzip ist was für Sozialromantiker und passt nicht ins echte Leben. Ich finde, dass Ungeimpfte ihre Kosten im Krankenhaus bitteschön selbst tragen sollen. Ihr Risiko in der Intensivstation zu landen ist sechzigmal höher als bei Ungeimpften. Das ist ein eklatanter Missbrauch des Solidargedankens. Was kommt als nächstes? Solidarität mit Rasern in Innenstädten?
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Viele Grüße, Klaus Geändert von turboengine (28.12.2021 um 02:11 Uhr) |
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