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#11 | |
Themenersteller
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.951
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Zitat:
Kontaktbeschränkungen: Wen darf ich wo treffen? Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet, dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. = Wir dürfen uns treffen, wenn wir Abstand einhalten. Wenn wir im Abstand laufen, kann man eh kaum von gemeinsamem Aufenthalt sprechen. (EDIT: ist eh alles total bescheuert...ich bin jeden Tag in der Schule mit vielen Menschen zusammen in einem Raum. Aber DAS geht ja.)
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Liebe Grüße! ![]() Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
Geändert von Dana (04.03.2021 um 21:12 Uhr) |
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