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#1 |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Hallo
BGH, Urt. v. 05.06.2003, Az.: I ZR 192/00): Ebenso ist ein Luftaufnahme unzulässig und es werden in dem Urteil neben dem Flugzeug auch Teleobjektiv und Leiter als weitere unzulässige Hilfsmittel deklariert, wenn damit die Privatsphäre ausgespäht werde. Quelle Irmi hat den Stand der Rechtsprechung wiedergegeben. Hans |
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#2 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Zitat:
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#3 | ||
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Zitat:
Zitat:
Das Blöde an Einzefallentscheidungen ist, dass es oft vin Einzelheiten abhängt, wie die Entscheidung fällt. Mit Hilfsmitteln wie Leitern, Drohnen, Umseckspiegeln und eben Teleobjektiven Personen ohne deren Einverständis auf privaten Grundstücken abzulichten dürfte durch die Panormafreiheit nicht gedeckt sein (außer das Hilfsmittel hat keine Rolle gespielt und man hätte das Foto auch ohne diese machen können). Im vorliegenden Fall war der Standort der Fotografin nicht auf einem öffentlichen Platz sondern aus ihrer Küche heraus und wenn ihr Standort höher als die Straße war, mööp , schon ist es aus mit der Panoramafreiheit. Hans |
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#4 | |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.266
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Popcorn hab ich schon mal geholt
![]() https://www.comedywildlifephoto.com/...00000675_p.jpg Zitat:
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#5 |
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 2.351
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#6 |
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.245
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Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen. Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln. Grüße aus Alf an der Mosel Peter |
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#7 |
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
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Ich hätt ja noch ein "e" an der richtigen Stelle spendiert ...
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#8 |
Registriert seit: 21.06.2015
Ort: Schwerin
Beiträge: 1.278
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#9 |
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
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Nein, das will ich ja spendieren
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#10 |
Registriert seit: 17.11.2012
Ort: Schwerin
Beiträge: 6.811
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Was spricht denn dagegen, in dem speziellen Fall die aufgenommene Person um eine Zustimmung zu bitten? Ich unterstelle, dass man sie nicht unvorteilhaft aufgenommen hat und das Bild für die nichtkommerzielle Nutzung freigegeben wird. Die meisten Leute unterschreiben dafür auch einen kurzen Text, so jedenfalls meine Erfahrungen.
__________________
robert ![]() Grüße aus Schwerin, der romantischen Sieben-Seen-Stadt in Ostsee-Nähe (=> nur ~30km zur German Riviera ![]() |
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