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#9 |
Registriert seit: 26.07.2009
Ort: Nürnberg
Beiträge: 298
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Welche Sicherheit denn?
Wenn der Verkäufer nachweislich ein Paket versendet, auch wenn nix drin ist, zahlt PP nicht. Nur wenn der Verkäufer so dumm ist, und kein Paket versendet, zahlt PP. Und wenn man reklamiert "Artikel nicht wie beschrieben" muss man innerhalb einer Woche von einem anerkannten Gutachter oder Geschäft ein Gutachten/Bestätigung vorlegen, dass dem so ist: viel Spass wpnsche ich dem der das erreichen will.
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LG Kurt ![]() |
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