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Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
Der Fotograf gibt ja die Bilder an den Seitenbetreiber weiter und ist damit nicht mehr verantwortlich für das Veröffentlichen ![]() Zitat:
Ich persönlich würde dann davon abraten, ohne Einverständniserklärung (mündlich oder schriftlich) Bilder ohne "begründetem Interesse" zu veröffentlichen auf denen identifizierbare Personen erkennbar sind. Die DSGVO gilt für JEDERMANN. Das bedeutet einfach, das auch JEDERMANN oder FRAU jederzeit die Löschung verlangen kann. Wer sich das "Vergnügen" leisten konnte, die Diskussion im Bundestag zur DSGVO zu verfolgen, wird bemerkt haben, das nicht einmal die verantwortlichen Abgeordneten der zuständigen Resorts vom Inhalt dieser VO Kenntnis haben. So kontrovers die Diskussion überhaupt als aktuelle Stunde eingebracht wurde, konnte man sich allein darauf einigen, sich auf die Gesetze zu konzentrieren, welche eine Abmahnung erst möglich machen. Der Grund dafür: VO ist VO und nicht ein vom BT eingebrachtes oder verabschiedetes Gesetz. Und in dieser VO steht immer noch Artikel 7! Zugeben konnte man allein, das die Definitionen zu großen Spielraum für Auslegungen lassen und das viele Begriffe gar nicht erst definiert wurden und man nun auf die Entscheidungen von Gerichten warten wolle. Zu den angesprochenen Erwägungsgründen wurde leider nur angemerkt, das diese nicht einmal ansatzweise in den Wortlaut der VO eingeflossen sind. Und für Webseitenbetreiber kann es noch dicker kommen. Wird z. B. nicht explizit darauf hingewiesen, das die IP (und damit persönliche Daten) eines Besuchers zu anderen Diensten im WWW weitergeleitet wird, ohne das diesem Vorgang zugestimmt wird, können hier schon Abmahnungen drohen. Das ganze ist wenig praktikabel, aber aus der DSGVO liest man jetzt immer mehr heraus, was sich gegen oder für das eigene Interesse einsetzen läßt. |
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