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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony E-Mount Kameras » Grauimport: Vermeindlich eindeutige Artikelbeschreibung?
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Alt 08.06.2017, 13:51   #21
pirrax
 
 
Registriert seit: 09.05.2017
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 345
a 7 II

Zitat:
Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
...und keine zwei Jahresgarantie von Sony-Deutschland.

Die jetzige Garantie kann auch nur über den Händler (offensichtlich ja HK) abgewickelt werden.
Die Gewährleistung bitte, eine Garantie wäre direkt vom Hersteller und kann bei manchen Produkten länger als die üblichen zwei Jahre

Mir ist nicht bekannt, dass Sony weltweite Garantie für ihre Produkte hat. Bei Apple ja kostet aber auch extra
__________________
Möge das Licht mit Dir sein
500px
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Alt 08.06.2017, 14:10   #22
Username
 
 
Registriert seit: 10.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 45
Zitat:
Zitat von Karl IV Beitrag anzeigen
English, Französisch, Spanisch, der Rest Asiatisch.
Gut, Englisch ist kein Problem.

Problem ist immer der Wiederverkaufswert bei Grauimporten.
Man kann anscheinend mit einer freien Kamera-App die anderen Sprachen freischalten. Das ändert zwar nichts aber wenn man unbedingt deutsch braucht, kommt man da auch ran.
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Alt 08.06.2017, 14:22   #23
ayreon
 
 
Registriert seit: 23.06.2004
Ort: Rosenheim
Beiträge: 1.393
Ich glaube, das Thema Sprache ist nicht das Entscheidende.
Wenn der rabattierte Preis 2250 hat er ihn auch noch abgezockt, denn die Grauimporte sind auf Ebay schon für 2250 EUR neu zu haben.
Es ist das Thema Garantie und ggf Wiederverkaufswert.
Denn auch in den deutschen Fotoforen werden immer wieder Grauimporte angeboten, aber als solche deklariert und mit fairem Preis. Dann ist das auch ok.
In diesem Fall geht es auf jeden Fall um vorsätzliche Täuschung
ayreon ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 14:56   #24
Canax
 
 
Registriert seit: 23.03.2011
Ort: Dort wo die Hasen Hosen und die Hosen Husen haßen!
Beiträge: 518
Zitat:
Zitat von Username Beitrag anzeigen
Man kann anscheinend mit einer freien Kamera-App die anderen Sprachen freischalten. Das ändert zwar nichts aber wenn man unbedingt deutsch braucht, kommt man da auch ran.
Dann darf man aber keine Firmware-Updates mehr machen: http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...=179665&page=2

Ciao
Canax
Canax ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 16:34   #25
Karl IV

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von ayreon Beitrag anzeigen
Ich glaube, das Thema Sprache ist nicht das Entscheidende.
Wenn der rabattierte Preis 2250 hat er ihn auch noch abgezockt, denn die Grauimporte sind auf Ebay schon für 2250 EUR neu zu haben.
Es ist das Thema Garantie und ggf Wiederverkaufswert.
Denn auch in den deutschen Fotoforen werden immer wieder Grauimporte angeboten, aber als solche deklariert und mit fairem Preis. Dann ist das auch ok.
In diesem Fall geht es auf jeden Fall um vorsätzliche Täuschung
Knackpunkt ist die noch nicht abschließende Beantwortung der ordnungsmäßigen Verzollung.

Geändert von Karl IV (08.06.2017 um 17:01 Uhr)
Karl IV ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.06.2017, 17:23   #26
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von Karl IV Beitrag anzeigen
Knackpunkt ist die noch nicht abschließende Beantwortung der ordnungsmäßigen Verzollung.
Dafür muss es einen Nachweis geben; liegt dieser nicht vor, kann man zunächst mal eine Straftat in Betracht ziehen. Sollte der Verkäufer Probleme bei der Wandlung machen (die Minderung braucht man in diesem Falle wohl nicht als angemessen zu akzeptieren), ist das durchaus ein Ansatzpunkt.
Ich halte die Beschreibung für irreführend oder zumindest nicht als vollständige Wiedergabe der relevanten Produktmerkmale.
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 18:01   #27
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Ich verstehe die ganze Diskussion zu 99% nicht. Der Verkäufer sitzt in Hongkong. Die deutsche Adresse vielleicht mit ein bisschen Glück immerhin ein Briefkasten. Wozu braucht man da noch einen Anwalt, der nichts ausrichten kann. Und woher soll die Grundlage für deutsches Recht in Hinblick auf Gewährleistung kommen? Und wenn ja, wie soll es durchgesetzt werden - in Hongkong.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
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Alt 08.06.2017, 18:07   #28
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
Wo steht denn, dass der Verkäufer aus Hongkong kommt?
Die Kamera wurde ursprünglich im asiatischen Bereich gekauft.

Gruß
Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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Alt 08.06.2017, 20:38   #29
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Einerseits mag der Hinweis auf den Stecker auf einen Grauimport hindeuten, andererseits sind Worte wie "Fachhandel" und "Artikelstandort Deutschland" m.E. höherwertig zu sehen.
Artikelstandort sagt lediglich, von wo aus der Artikel versendet wird und nichts über die Herkunft bzw. das Verkaufsgebiet des gebrauchten Artikels. Fachhandel, Händler, Geschäft...heißt, daß es nicht unter der Ladentheke, einem fliegenden Verkäufer, im Hinterhof oder aus privater Hand vom Verkäufer zuvor erworben wurde. Denn Broadway oder Fortress sind auch Fachhändler...in Hong Kong. Am eindeutigsten ist der Hinweis auf den Stecker - das läuft meistens auf UK hinaus...meistens.

Wir kennen leider die eBay-Anzeige des Verkäufers nicht - der Artikel erscheint mir "so wie er ist" beschrieben. Die Kamera ist in ihrer technischen Funktion nicht eingeschränkt oder fehlerhaft, worauf in der Beschreibung explizit hinzuweisen wäre.

Ich empfehle, dich an den eBay Käuferschutz zu wenden und das Problem aus deiner Sicht zu beschreiben. Wäre es ein Händler, könntest du ihn wegen des Sachmangels der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung und Menüs rügen...aber das gilt eben nicht für Privatverkäufe. Und ob der "Artikel nicht der Erwartung entsprach", ist bei Privatkauf auch relativ belanglos.

Falls sich eBay querstellt, würde ich es als Lehrgeld verbuchen, das Risiko der eingeschränkten Garantie für die 2 Jahre in Kauf nehmen und mich auf's fotografieren konzentrieren - das kann die Kamera hoffentlich ohne technische Einschränkung.

Viele Grüße, meshua
__________________
Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB
meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 20:55   #30
Porty
 
 
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.117
Vielleicht noch ein Hinweis:
Netzstecker Typ A gibt es in USA, Canada, Teilen von China und einigen anderen asiatischen Ländern ( https://de.wikipedia.org/wiki/NEMA-Stecker#NEMA-1 )
Wäre der Deal über GB gelaufen sollte eigentlich ein Typ G Stecker dabei sein.
Dementsprechend ist ein Steuerbetrug nicht unwahrscheinlich!
Aber angeblich war ja anhand der Angebotsbeschreibung ein Kaufbeleg dabei. Was sagt der?

Wäre für mich ein Fall für den Anwalt, auch wenn ich diesem Berufsstand normalerweise aus dem Weg gehe.
__________________
Grüße
Michael


Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks.....
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