Zitat:
Zitat von jupebleu
Das stimmt. Allerdings hat Google bisher auch ergeben, dass der Händler zunächst dreimal nachbessern darf und wenn er das nicht selber kann/tut dafür auch durchaus auf den Hersteller Rückgriff nehmen kann. Handling etc. übernimmt dann der Händler. Mein Anliegen hätte einer Kulanzlösung bedurft und die wuree abgelehnt. Ich nehme am Montag aber auch noch eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch.
Schade ist einfach, dass es hier um ein emotionales Thema geht und da jetzt erstmal jede Menge Negatives mitschwingt.
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Das mit dem Nachbessern ist nicht richtig. Innerhalb der ersten 6 Monate hast Du als Kunde das Wahlrecht was passiert. Lass Dich vor Deinem nächsten Besuch beim Händler von einem RA über Deine Rechte aufklären.
Lies mal im BgB $439 1 und 2.
D.