Zitat:
Zitat von SuperTex
Nur mal so als Beispiel: Wenn ein selbstständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt seinen Gebrauchtwagen an privat verkauft, handelt er gewerblich und kann die Gewährleistung nicht wirksam ausschließen.
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Wenn der Wagen abgeschrieben ist, kann der Selbstständige doch das gute teil verkaufen als Privat . Oder nicht?
Genauso sieht es mit der Kamera aus. Wenn diese überhaupt über die Firma gekauft wurde, ist sie irgendwann abgeschrieben. Vieleicht ist es auch einfach ne Kamera die er Privat genutzt hat und gekauft hat?