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#16 |
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
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Da muss man insgesamt ein wenig aufpassen. Bei einem "Widerruf" gilt das nicht mehr - Das ist seit Juni 2014 neu geregelt. Der Kunde zahlt nun grundsätzlich die Kosten des Rückversands.
Allerdings ist eine Falschlieferung nicht wirklich ein sinnvoller Fall für einen Widerruf. Natürlich kann der Kunde trotzdem widerrufen - aber er wäre halt schön blöd und der Händler fies dies auszunutzen. Man kann sich bei Problemen mit Marketplace-Händlern auch an Amazon wenden. [OffTopic] Ich persönlich finde das eine gute Entwicklung, weil das in manchen Branchen von Kunden (auch unterbewusst) schon massiv ausgenutzt wurde. Jetzt ergibt sich dabei eine Differenzierungsmöglichkeit für Händler: Sie können a) möglichst günstige Preise anbieten weil sie nicht jedem Kunden die Rücksendekosten der anderen Kunden aufrechnen müssen. b) Mit Service punkten und ihren Kunden trotzdem weiterhin den Service einer kostenlosen Rücksendung anbieten. Je nach Branche kann das aber bedeuten, das man eben kein Billigst-Händler mehr sein kann. Als Kunde habe ich die Wahl mir einen Händler nach Preis oder nach Service auszusuchen. Allerdings wird es bei Garantiefällen, Gewährleistungsfällen u. ä. wieder schwieriger, weil man diese nun wieder rechtlich gesondert betrachten muss. Vorher konnte man eben als Kunde ein Mangelhaftes Exemplar auch einfach per Widerruf einfach, kostenlos und ohne irgendwelche Begründungen loswerden. [/offTopic] |
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