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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Das Urteil im Fall Hoeneß
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Alt 13.03.2014, 22:51   #1
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von fallobst Beitrag anzeigen
...
Der Begriff Selbstanzeige führt zu allerlei Fehlinterpretationen.
Das Steuergesetz besagt, dass man seine Steurerklärung vollständig und wahrheitsgetreu leisten muss.
Wenn man weiß, oder zu der Erkenntnis kommt, dass ein einmal abgegebene Erklärung unwahr oder unvollständig ist, dann hat man die Möglichkeit einer Nacherklärung. Diese muss dann vollständig und nun endlich wahrheitsgetreu sein.
Diese Nacherklärung ist die besagte Selbstanzeige ...
Matthias
Man wird nicht dümmer

Zitat:
Zitat von a1000 Beitrag anzeigen
P.S.: Eine richtig fette Geldstrafe obendrauf hätte dem Staat mehr gebracht.
.
... und die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt ... hätte mir, nach meiner ersten Überlegung nach ebenso gereicht.

Es darf/kann aber nicht sein, das solche Leute nur mit der minimalen Angst leben müßten, bei Entdeckung ihrer Steuerschuld nur ein klein wenig mehr vom Gewinn vor der Steuerlast abgeben zu müssen - siehe Zumwinkel.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
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Alt 13.03.2014, 22:54   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.078
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von mekbat Beitrag anzeigen
... und die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt ... hätte mir, nach meiner ersten Überlegung nach ebenso gereicht.
ab 24 Monaten Haftstrafe kann diese nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Davon ab: bei dem niedrigen Gefahrenpotential,die Bewährungsauflagen zu verletzen, wäre die Strafe absolut wirkungslos.


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2014, 10:03   #3
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Hi,

ich halte das Strafmaß für gerecht und ausreichend.
Ob das am Ende 18 oder 24 Monate Vollzug bedeuten, ich nicht entscheidend.
Für mich ist entscheidend, dass er ins Gefängnis gehen wird; nach aktuellem Stand.

Rein rechtlich und rechnerisch betrachtet, wäre mehr Strafe drin gewesen, da die Selbstnazeige weder rechtzeitig, noch freiwillig, noch vollständig war.

Sie ist ziemlich sicher *1 dem Sternartikel geschuldet und innerhalb eines Tages war es eben dann auch nicht möglich exakte Zahlen abzuliefern. Ein bischen Fingergeben und "Die richtige Antwort geb ich ihnen später Frau Lehrerin!"

*1, es sind nach meiner Einschätzung unbewiesene Indizien und keine Beweise, sonst hätte der Richter anders/ härter begründet.

Die ganze Häme gegenüber UH find ich ehrlich gesagt widerlich. Es sind nicht die Bayernfans (denen mangelt es sowieso an Augenmaß), sondern die Hasser, die endlich Morgenluft wittern, um dem FCB, seinen Fans und UH so richtig einen reinzuwürgen und sich daran zu weiden.

Was mir als Änderung für die Selbstanzeige wichtig wäre, dass jede öffentlich gemacht werden muss. Das wäre für mich die Mindeststrafe für die angesehenen Millionäre.
Wobei das bei UH nicht geholfen hat. Sie haben ihn bis heute nicht fallen lassen.

In machen Interviews steht der FCB deutlich höher, als sämtliche deutsche Institutionen.?!

bydey
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2014, 11:15   #4
Jan
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.448
Zitat:
Die Steuerhinterziehung in diesem Ausmaß ist ebenfalls Teil des Lebenswerkes von Uli H.
Helft mir, ich komme nicht aus Bayern und interessiere mich nicht für Fußball, was ist das Lebenswerk des UH?

Jan
__________________
_FC___D7_
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Alt 14.03.2014, 11:17   #5
CB450
 
 
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: OBB
Beiträge: 6.888
@Jan

KLICK
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Alt 14.03.2014, 11:18   #6
mrrondi
 
 
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.456
Zitat:
Zitat von Jan Beitrag anzeigen
Helft mir, ich komme nicht aus Bayern und interessiere mich nicht für Fußball, was ist das Lebenswerk des UH?

Jan
Wohl kein Kandidat für "Wer wird Millionär"
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Alt 13.03.2014, 23:01   #7
suchm
 
 
Registriert seit: 19.05.2009
Ort: Darmstadt
Beiträge: 936
Zitat:
Zitat von mekbat Beitrag anzeigen
Man wird nicht dümmer



... und die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt ... hätte mir, nach meiner ersten Überlegung nach ebenso gereicht.

Es darf/kann aber nicht sein, das solche Leute nur mit der minimalen Angst leben müßten, bei Entdeckung ihrer Steuerschuld nur ein klein wenig mehr vom Gewinn vor der Steuerlast abgeben zu müssen - siehe Zumwinkel.
Also Haftstrafe hätte für mich hier einen absoluten Promi-Bonus-Charakter. Wenn ich einmal anschaue, welche Haftstrafen für andere verteilt werden, dann sind die 3 1/2 Jahre auch schon bedenklich gering. Nicht umsonst überlegt auch die Staatsanwaltschaft, ob sie nicht in Revision geht.
__________________
Beste Grüsse
Christin (Hastedt-Marckwardt)

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