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Alt 10.06.2013, 17:51   #8
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Zitat von MatthiasPhuong Beitrag anzeigen
Nachdem die bezahlerei hier durch ist, fiel mir heute folgendes ein:

Die beiden Bilder um die es geht zeigen alte OPEL. Baujahr vielleicht 1925 oder in der Richtung.

Ich als derjenige der die Bilder gemacht hat, habe das Urheberrecht. Das berechtigt mich auch zum zeigen der Bilder in der FC z.B.

Verkaufe ich jetzt die Bilder, dann ist das ja komerziell. Ich bekomme ja Geld dafür.

Jetzt ist das ja aber nicht mein OPEL auf dem Bild. Brauche ich eine Art Vertrag mit dem Besitzer des Oldtimers?

Weil ich verdiene ja praktisch mit Fotos von seinem Eigentum Geld.

Gemacht wurden die Bilder auf öffentlichen Veranstaltungen wo kein Eintritt und auch keine Fotoerlaubniss zu bezahlen war.

Gibts eigentlich Bücher die zu empfehlen sind zum Thema Fotorecht?

Weil was wäre im Museum/ Kirche? Ich mache Fotos, stelle die in die FC jemand sieht die Bilder und sagt ich will kaufen.

Darf ich oder darf ich nicht?

Alles was ich bis jetzt verkauft habe waren Landschaftsbilder oder Portraits/ Bilder vom Eigentum des Auftraggebers.

MfG

Matthias
Fangen wir mit dem einfachsten an, du hast ein Gewerbe und darfst verkaufen, dafür haftest du mal dem Käufer gegenüber, dass es frei von Rechten Dritter ist. Sonst hast gleich mal das Finanzamt, wenn das öfters vorkommt.

Auto:
Kann je nach Verwendung ein Markenrechtsthema sein. Du kannst z.B. nicht einfach ein Auto werblich z.B. einen Mercedes für ein Puff verwenden. Wenn dein Auto ist eher, wenn du es verkaufst klar, aber nicht für andere Zwecke.
Das Auto kann ein Kunstwerk sein, das sich nicht permanent auf ordentlichen Grund befindet wie die Verhüllungen von Christo.

Öffentliche Veranstaltung berechtigt dich zu gar nichts. Du darfst die Veranstaltung fotografieren und veröffentlichen aber weder das Auto noch das nasenbohrende Kind, ausser es wäre repräsentativ für dir Veranstaltung. Das aber auch nicht kommerziell, sondern für die aktuelle Berichterstattung.

Museum, Kirche: selbstverständlich braucht die Einwilligung zum kommerziell er Nutzung. Bei neueren Kunstwerken sogar vom Künstler.Hat ein Kolleg mal gemacht, Foto von Gemälde mit Einwilligung des Künstlers und danach bei einer Agentur eingestellt. Agentur geklagt, Regessnan Kollege, war nicht billig.

Google mal nach Fotorecht, da gibts 3-4 recht aktuelle Broschüren über Fotorecht frei verfügbar im Internet. Danach machst nur mehr Selbstporträts. Und dann solltest nach Markenrecht anschauen, das ist tlw. Mit abgehandelt.

DasnHundertwasserhaus, fotografiert von öffrntlichem Grund, dann entzerrt und als Postkartenführtenzur Verurteilung, weil der Richter, dass da so nachbearbeiten so wäre, wie wenn er eine Leiter benutzt hatte. Aber gerade Hundertwasserhaus ist recht er baulich zum lesen.

Geändert von mrieglhofer (10.06.2013 um 17:56 Uhr)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
 

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