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Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Auto: Kann je nach Verwendung ein Markenrechtsthema sein. Du kannst z.B. nicht einfach ein Auto werblich z.B. einen Mercedes für ein Puff verwenden. Wenn dein Auto ist eher, wenn du es verkaufst klar, aber nicht für andere Zwecke. Das Auto kann ein Kunstwerk sein, das sich nicht permanent auf ordentlichen Grund befindet wie die Verhüllungen von Christo. Öffentliche Veranstaltung berechtigt dich zu gar nichts. Du darfst die Veranstaltung fotografieren und veröffentlichen aber weder das Auto noch das nasenbohrende Kind, ausser es wäre repräsentativ für dir Veranstaltung. Das aber auch nicht kommerziell, sondern für die aktuelle Berichterstattung. Museum, Kirche: selbstverständlich braucht die Einwilligung zum kommerziell er Nutzung. Bei neueren Kunstwerken sogar vom Künstler.Hat ein Kolleg mal gemacht, Foto von Gemälde mit Einwilligung des Künstlers und danach bei einer Agentur eingestellt. Agentur geklagt, Regessnan Kollege, war nicht billig. Google mal nach Fotorecht, da gibts 3-4 recht aktuelle Broschüren über Fotorecht frei verfügbar im Internet. Danach machst nur mehr Selbstporträts. Und dann solltest nach Markenrecht anschauen, das ist tlw. Mit abgehandelt. DasnHundertwasserhaus, fotografiert von öffrntlichem Grund, dann entzerrt und als Postkartenführtenzur Verurteilung, weil der Richter, dass da so nachbearbeiten so wäre, wie wenn er eine Leiter benutzt hatte. Aber gerade Hundertwasserhaus ist recht er baulich zum lesen. Geändert von mrieglhofer (10.06.2013 um 17:56 Uhr) |
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