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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » Nicht-kommerzielle nutzung?
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Alt 30.10.2012, 15:45   #1
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.140
Zitat:
Zitat von Hansevogel Beitrag anzeigen
Eine Software kannst Du, im Normalfall, nicht käuflich erwerben, lediglich ein Nutzungsrecht daran mit allen seinen Ein- und Beschränkungen.
Die Lizenzgebühren werden hier aber gar nicht für die Software erhoben, sondern allein für die Tatsache, daß man überhaupt ein AVC-codiertes Video in Umlauf bringt - egal, mit welchem Programm es erstellt wurde.

Das ist ungefähr so, als müßte ein Gastronomiebetrieb für jede servierte Tasse Kaffee einen Obulus an den Erfinder der Kaffeemaschine bezahlen . Normalerweise werden solche Dinge doch vom Hersteller abgegolten, und der Endkunde erwirbt ein unbeschränktes Nutzungsrecht.
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Alt 30.10.2012, 16:58   #2
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
... und der Endkunde erwirbt ein unbeschränktes Nutzungsrecht.
Das trifft für materielle Güter zu und ist auch Allgemeinwissen. Du kämst ja auch nicht auf die Idee, eine Kaffeemaschine 1:1 nachzubauen, sie in Massen zu verkaufen um dann ungeschoren davonzukommen. Bei immateriellen Gütern ist es eben anders, seit Jahrzehnten schon (anschauliches Beispiel ist die GEMA). Bisher hat sich der Endkunde lediglich nicht darum gekümmert, man ist ja auch erst seit ein paar Jahren damit konfrontiert.
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Alt 30.10.2012, 17:36   #3
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
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Beiträge: 32.059
Hier gibt's weiteres zum Thema: Klick!, Klack!

Gut, dass ich kein Geld mit Filmen verdienen will.
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Alt 30.10.2012, 18:33   #4
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.140
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Das trifft für materielle Güter zu und ist auch Allgemeinwissen. Du kämst ja auch nicht auf die Idee, eine Kaffeemaschine 1:1 nachzubauen, sie in Massen zu verkaufen um dann ungeschoren davonzukommen. Bei immateriellen Gütern ist es eben anders, seit Jahrzehnten schon (anschauliches Beispiel ist die GEMA).
Das GEMA-Beispiel ist daneben, denn ich vervielfältige ja nicht die AVC-Software, sondern nutze sie nur, um ein Produkt herzustellen. In diesem Sinne ist auch die Firmware in dem Kaffee-Vollautomaten ein immaterielles Gut. Und trotzdem darf ich die einmal erworbene Kaffeemaschine beliebig für private oder kommerzielle Zwecke einsetzen und muß für den Ausschank nicht von irgendeinem Verein eine Extra-Lizenz erwerben.

Nicht daß ich vor hätte, jemals ins professionelle Video-Geschäft einzusteigen, insofern betrifft mich das alles nicht. Aber dennoch finde ich das Lizenzkonstrukt reichlich bizarr.
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Alt 30.10.2012, 19:36   #5
Neonsquare
 
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Das GEMA-Beispiel ist daneben, denn ich vervielfältige ja nicht die AVC-Software, sondern nutze sie nur, um ein Produkt herzustellen.
Wie bereits erwähnt - es geht nicht um "Software" die vervielfältigt wird. Jemand nutzt ein "Dateiformat" zu dem es Patente anderer gibt. Wer diese Ideen nutzen möchte muss dafür bezahlen. Damit das möglichst einfach geht wurden feste Lizenzbedingungen geschaffen, welche die MPEGLA verwaltet. Diese Lizenzbedingungen (also ein Vertragswerk) legen fest, dass die Abgabe eines "AVC-Endprodukts" an einen Endnutzer die Lizenzpflicht erzeugt. Sie hätten natürlich auch bestimmen können, das jegliche Nutzung Lizenzkosten verursacht - das wäre dann noch weniger nachverfolgbar.

Wie ebenfalls bereit erwähnt - Du kannst mit der Kamera völlig problemlos AVC aufzeichnen, am Rechner AVC verarbeiten und für Dich archivieren - alles keinerlei Problem. Sobald Du aber AVC-Medien kommerziell anbietest musst Du zahlen. Ebenso, wenn Du AVC-Hardware oder AVC-Software an Endkunden verkaufst. Vergleiche sind da immer Knifflig, insbesondere mit "Kaffee" - Das ist vielleicht eher so, wie wenn Du Kaffee unter einem bestimmten "Franchise-Label" an Endkunden verkaufen möchtest - dann zahlst Du ja dafür, dass Du das Label nutzen darfst ebenfalls Geld. Wenn Du das nicht möchtest musst du halt Becher mit eigenem oder freiem Logo verwenden .
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Alt 30.10.2012, 21:22   #6
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.140
Zitat:
Zitat von Neonsquare Beitrag anzeigen
Diese Lizenzbedingungen (also ein Vertragswerk) legen fest, dass die Abgabe eines "AVC-Endprodukts" an einen Endnutzer die Lizenzpflicht erzeugt.
Dann müßte also gar nicht Sony als Kamerahersteller Lizenzgebühren bezahlen, sondern der Fotohändler, der die Kameras an Endkunden verkauft. In dem Fall wäre ...

Zitat:
Zitat von Neonsquare Beitrag anzeigen
Offenbar hat Canon das AVC-Patentportfolio für seine Kameras bislang nicht lizenziert.
... das ja juristisch völlig korrekt.
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Alt 05.11.2012, 12:53   #7
doedoed

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.08.2009
Ort: Angelbachtal
Beiträge: 15
Alpha SLT 77

Vielen Dank für die Infos.
Sollte man irgendwann mal Videos in Umlauf bringen, dann wohl am besten mit einem freien Videoformat.
Theora Open Source Videocodec, Weiterentwicklung von VP3.2, Alternative zu MPEG-4 Part 2 basierten Codecs. Besonders unter Linux verbreitet.
doedoed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2012, 14:44   #8
Neonsquare
 
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
Zitat:
Zitat von doedoed Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die Infos.
Sollte man irgendwann mal Videos in Umlauf bringen, dann wohl am besten mit einem freien Videoformat.
Theora Open Source Videocodec, Weiterentwicklung von VP3.2, Alternative zu MPEG-4 Part 2 basierten Codecs. Besonders unter Linux verbreitet.
Wie gesagt - wenn es kommerziell ist. Wenn Du einfach bloß ein Video kostenlos verfügbar ins Web stellen willst, dann ist das kein Problem.
Neonsquare ist offline   Mit Zitat antworten
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