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Nicht-kommerzielle nutzung?
Weiss jemand was das folgende Bedeutet:?:
DIESES PRODUKT IST LIZENZIERT UNTER DER AVCPATENT PORTFOLIO-LIZENZ FÜR DIE PERSÖNLICHE UND NICHT-KOMMERZIELLE VERWENDUNG DURCH EINEN ENDVERBRAUCHER ZUR (i) CODIERUNG VON VIDEO IN EINKLANG MIT DEM AVCSTANDARD („AVC-VIDEO“) UND/ODER (ii) DECODIERUNG VON AVDVIDEO, DAS VON EINEM ENDVERBRAUCHER IN PERSÖNLICHER UND NICHTKOMMERZIELLER WEISE CODIERT UND/ODER VON EINEM VIDEOANBIETER ERWORBEN WURDE, DER ZUM ANBIETEN VON AVC-VIDEO LIZENZIERT WURDE. FÜR WEITERE NUTZUNG WIRD KEINE LIZENZ GEWÄHRT BZW. IMPLIZIERT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. SIEHE HTTP://WWW.MPEGLA.COM So gelesen im Handbuch der a77 |
Das AVC-Patent-Portfolio ist eine Endprodukt-Lizenz. Das Bedeutet, das stets nur auf Endprodukte und Dienste Lizenzgebühren anfallen können. Endprodukte können sein:
1) AVC erzeugende Geräte (Kameras) 2) AVC dekodierende Geräte (Player, Software/Hardware) 3) Beides: Videobearbeitungsprogramme Zusätzlich enthält die Lizenz die Erlaubnis AVC-Lizenzierte Produkte für den persönlichen, privaten (nicht-kommerziellen) Gebrauch einzusetzen. D.h. Sony muss das AVC-Portfolio lizenzieren, damit z. B. Privatleute mit der Kamera AVC-Videos erstellen und nutzen können. Diese Lizenz ist jedoch z. B. nicht übertragbar auf eigene kommerzielle "Endprodukte" der Nutzer! D.h. wenn Du das AVC-Material kommerziell anbietest (z. B.: kommerziell vertriebene Kauf-DVD). Dasselbe Prinzip gibt es auch beim Dekodieren: Auch zum dekodieren eines AVC-Videos benötigst man eine Lizenz. Die bezahlt für private Nutzung üblicherweise z. B. der Hersteller Deines Blueray-Players. Wenn Du aber z. B. am Computer AVC-Videos mit beispielsweise ffmpeg dekodierst, dann benötigt man eigentlich dafür eine eigene Lizenz, weil das ffmpeg-Projekt keine solche hat. Interessant übrigens: Offenbar hat Canon das AVC-Patentportfolio für seine Kameras bislang nicht lizenziert. Im Gegensatz zu Sony; streng genommen müsste bei Canon-DSLRs also sogar die private Nutzung ein Lizenzverstoß sein. Dieselbe Art von Lizenz wie bei der A77 findet man z. B. auch bei Adobe Premiere, Final Cut Pro oder Windows 7. Und übrigens: Ja! Der Hochzeitsfotograf, der seinen Kunden ein DVDs mit AVC-Content verkauft wäre Lizenzpflichtig, weil er ein AVC-basiertes Endprodukt an Endkunden verkauft. Verkauft er die Clips nicht an Endkunden sondern an einen Vertreiber, dann ist dieser lizenzpflichtig. Bevor die große Entrüstung losgeht: Die Lizenzgebühren wären 2% des Honorars bzw. nicht mehr als $0,02 pro DVD. Ebenso frei ist kostenlose Verbreitung über Internet. Gruß, [neon] |
So etwas sollte mit dem Erwerb des Produktes eigentlich abgegolten sein. Das Taxiunternehmen zahlt dem Stahlwerk ja auch keine Gebühren.:crazy:
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Das ist der kleine, feine Unterschied. :D Gruß: Joachim |
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doedoed argumentiert nun, dass jeder Kunde beim Kauf eines Produkts sämtliche potentiell anfallenden Lizenzgebühren zahlen muss - ob er sie nun überhaupt braucht oder nicht. Da halte ich die aktuelle Vorgehensweise für besser. ;) In der Praxis hat das nicht wirklich sonderlich viel Relevanz: Private Nutzungen sind nicht betroffen, Internetveröffentlichungen sind nicht betroffen und überhaupt werden Verstöße nicht sonderlich agressiv verfolgt (wo kein Kläger da kein Richter...). Wer eine DVD mit AVC-Videos kommerziell an Endkunden vertreiben möchte sollte sich jedoch schon auch darum kümmern und dann wohl besser die ca. 2 Cent pro Scheibe abdrücken. Wer sich da strikt weigert, der muss eben vorher nach Theora oder irgendeinem anderen "freien" Format konvertieren und dann dieses vertreiben - dann sind ebenfalls keine Lizenzgebühren fällig. Die im Handbuch abgedruckte Lizenzvereinbarung bei Sony hat in der Vergangenheit zu vielen Mißverständnissen geführt - einschließlich der hirnrissigen und vollkommen falschen Aussage, man dürfe die Sony Kameras nicht für kommerzielle Zwecke nutzen. Wie gesagt - Canon hat gar nichts Lizenziert und trotzdem kommen sie irgendwie damit durch ohne dass jemand sagt man dürfe sie nicht für kommerzielle Zwecke nutzen. |
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Das ist ungefähr so, als müßte ein Gastronomiebetrieb für jede servierte Tasse Kaffee einen Obulus an den Erfinder der Kaffeemaschine bezahlen :crazy:. Normalerweise werden solche Dinge doch vom Hersteller abgegolten, und der Endkunde erwirbt ein unbeschränktes Nutzungsrecht. |
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