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doedoed 30.10.2012 10:16

Nicht-kommerzielle nutzung?
 
Weiss jemand was das folgende Bedeutet:?:
DIESES PRODUKT IST
LIZENZIERT UNTER DER AVCPATENT
PORTFOLIO-LIZENZ
FÜR DIE PERSÖNLICHE UND
NICHT-KOMMERZIELLE
VERWENDUNG DURCH EINEN
ENDVERBRAUCHER ZUR
(i) CODIERUNG VON VIDEO IN
EINKLANG MIT DEM AVCSTANDARD
(„AVC-VIDEO“)
UND/ODER
(ii) DECODIERUNG VON AVDVIDEO,
DAS VON EINEM
ENDVERBRAUCHER IN
PERSÖNLICHER UND NICHTKOMMERZIELLER
WEISE
CODIERT UND/ODER VON
EINEM VIDEOANBIETER
ERWORBEN WURDE, DER ZUM
ANBIETEN VON AVC-VIDEO
LIZENZIERT WURDE.
FÜR WEITERE NUTZUNG WIRD
KEINE LIZENZ GEWÄHRT BZW.
IMPLIZIERT.
WEITERE INFORMATIONEN
ERHALTEN SIE VON MPEG LA,
L.L.C.
SIEHE
HTTP://WWW.MPEGLA.COM

So gelesen im Handbuch der a77

Neonsquare 30.10.2012 13:34

Das AVC-Patent-Portfolio ist eine Endprodukt-Lizenz. Das Bedeutet, das stets nur auf Endprodukte und Dienste Lizenzgebühren anfallen können. Endprodukte können sein:

1) AVC erzeugende Geräte (Kameras)
2) AVC dekodierende Geräte (Player, Software/Hardware)
3) Beides: Videobearbeitungsprogramme

Zusätzlich enthält die Lizenz die Erlaubnis AVC-Lizenzierte Produkte für den persönlichen, privaten (nicht-kommerziellen) Gebrauch einzusetzen.

D.h. Sony muss das AVC-Portfolio lizenzieren, damit z. B. Privatleute mit der Kamera AVC-Videos erstellen und nutzen können. Diese Lizenz ist jedoch z. B. nicht übertragbar auf eigene kommerzielle "Endprodukte" der Nutzer! D.h. wenn Du das AVC-Material kommerziell anbietest (z. B.: kommerziell vertriebene Kauf-DVD).

Dasselbe Prinzip gibt es auch beim Dekodieren: Auch zum dekodieren eines AVC-Videos benötigst man eine Lizenz. Die bezahlt für private Nutzung üblicherweise z. B. der Hersteller Deines Blueray-Players. Wenn Du aber z. B. am Computer AVC-Videos mit beispielsweise ffmpeg dekodierst, dann benötigt man eigentlich dafür eine eigene Lizenz, weil das ffmpeg-Projekt keine solche hat.

Interessant übrigens: Offenbar hat Canon das AVC-Patentportfolio für seine Kameras bislang nicht lizenziert. Im Gegensatz zu Sony; streng genommen müsste bei Canon-DSLRs also sogar die private Nutzung ein Lizenzverstoß sein.

Dieselbe Art von Lizenz wie bei der A77 findet man z. B. auch bei Adobe Premiere, Final Cut Pro oder Windows 7.

Und übrigens: Ja! Der Hochzeitsfotograf, der seinen Kunden ein DVDs mit AVC-Content verkauft wäre Lizenzpflichtig, weil er ein AVC-basiertes Endprodukt an Endkunden verkauft. Verkauft er die Clips nicht an Endkunden sondern an einen Vertreiber, dann ist dieser lizenzpflichtig.

Bevor die große Entrüstung losgeht: Die Lizenzgebühren wären 2% des Honorars bzw. nicht mehr als $0,02 pro DVD.

Ebenso frei ist kostenlose Verbreitung über Internet.

Gruß,
[neon]

doedoed 30.10.2012 14:43

So etwas sollte mit dem Erwerb des Produktes eigentlich abgegolten sein. Das Taxiunternehmen zahlt dem Stahlwerk ja auch keine Gebühren.:crazy:

Neonsquare 30.10.2012 15:08

Zitat:

Zitat von doedoed (Beitrag 1379934)
So etwas sollte mit dem Erwerb des Produktes eigentlich abgegolten sein. Das Taxiunternehmen zahlt dem Stahlwerk ja auch keine Gebühren.:crazy:

Was ist denn "so etwas"?

Hansevogel 30.10.2012 15:14

Zitat:

Zitat von doedoed (Beitrag 1379934)
So etwas sollte mit dem Erwerb des Produktes eigentlich abgegolten sein. Das Taxiunternehmen zahlt dem Stahlwerk ja auch keine Gebühren.:crazy:

Das Taxiunternehmen hat, von Leasing einmal abgesehen, durch Kauf Eigentum am Fahrzeug erworben. Eine Software kannst Du, im Normalfall, nicht käuflich erwerben, lediglich ein Nutzungsrecht daran mit allen seinen Ein- und Beschränkungen.
Das ist der kleine, feine Unterschied. :D

Gruß: Joachim

Neonsquare 30.10.2012 15:33

Zitat:

Zitat von Hansevogel (Beitrag 1379964)
Das Taxiunternehmen hat, von Leasing einmal abgesehen, durch Kauf Eigentum am Fahrzeug erworben. Eine Software kannst Du, im Normalfall, nicht käuflich erwerben, lediglich ein Nutzungsrecht daran mit allen seinen Ein- und Beschränkungen.
Das ist der kleine, feine Unterschied. :D

Gruß: Joachim

Es geht ja nichtmal um Software - noch abstrakter - es geht um Lizenzgebühren für Patente. Genauer gesagt geht es um einen ganzen Pool von Patenten von unterschiedlichen Herstellern. Diese Patente wurden zusammengefasst in das AVC-Patent-Portfolio und werden von der MPEGLA verwaltet.

doedoed argumentiert nun, dass jeder Kunde beim Kauf eines Produkts sämtliche potentiell anfallenden Lizenzgebühren zahlen muss - ob er sie nun überhaupt braucht oder nicht. Da halte ich die aktuelle Vorgehensweise für besser. ;)

In der Praxis hat das nicht wirklich sonderlich viel Relevanz: Private Nutzungen sind nicht betroffen, Internetveröffentlichungen sind nicht betroffen und überhaupt werden Verstöße nicht sonderlich agressiv verfolgt (wo kein Kläger da kein Richter...). Wer eine DVD mit AVC-Videos kommerziell an Endkunden vertreiben möchte sollte sich jedoch schon auch darum kümmern und dann wohl besser die ca. 2 Cent pro Scheibe abdrücken. Wer sich da strikt weigert, der muss eben vorher nach Theora oder irgendeinem anderen "freien" Format konvertieren und dann dieses vertreiben - dann sind ebenfalls keine Lizenzgebühren fällig.

Die im Handbuch abgedruckte Lizenzvereinbarung bei Sony hat in der Vergangenheit zu vielen Mißverständnissen geführt - einschließlich der hirnrissigen und vollkommen falschen Aussage, man dürfe die Sony Kameras nicht für kommerzielle Zwecke nutzen. Wie gesagt - Canon hat gar nichts Lizenziert und trotzdem kommen sie irgendwie damit durch ohne dass jemand sagt man dürfe sie nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.

usch 30.10.2012 15:45

Zitat:

Zitat von Hansevogel (Beitrag 1379964)
Eine Software kannst Du, im Normalfall, nicht käuflich erwerben, lediglich ein Nutzungsrecht daran mit allen seinen Ein- und Beschränkungen.

Die Lizenzgebühren werden hier aber gar nicht für die Software erhoben, sondern allein für die Tatsache, daß man überhaupt ein AVC-codiertes Video in Umlauf bringt - egal, mit welchem Programm es erstellt wurde.

Das ist ungefähr so, als müßte ein Gastronomiebetrieb für jede servierte Tasse Kaffee einen Obulus an den Erfinder der Kaffeemaschine bezahlen :crazy:. Normalerweise werden solche Dinge doch vom Hersteller abgegolten, und der Endkunde erwirbt ein unbeschränktes Nutzungsrecht.

Dimagier_Horst 30.10.2012 16:58

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1379984)
... und der Endkunde erwirbt ein unbeschränktes Nutzungsrecht.

Das trifft für materielle Güter zu und ist auch Allgemeinwissen. Du kämst ja auch nicht auf die Idee, eine Kaffeemaschine 1:1 nachzubauen, sie in Massen zu verkaufen um dann ungeschoren davonzukommen. Bei immateriellen Gütern ist es eben anders, seit Jahrzehnten schon (anschauliches Beispiel ist die GEMA). Bisher hat sich der Endkunde lediglich nicht darum gekümmert, man ist ja auch erst seit ein paar Jahren damit konfrontiert.

BeHo 30.10.2012 17:36

Hier gibt's weiteres zum Thema: Klick!, Klack!

Gut, dass ich kein Geld mit Filmen verdienen will.

Systemwechsel 30.10.2012 18:06

Zitat:

Zitat von doedoed (Beitrag 1379770)
Weiss jemand was das folgende Bedeutet:?:[..]

Du kopierst dein Videomaterial einfach auf ein "freies" Format um und kannst es dann problemlos verscherbeln.


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