Zitat:
Zitat von André 69
Urteil: Fehlpixel im Bildsensor berechtigt zum Kaufrücktritt
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Das stimmt so verallgemeinert natürlich nicht. Ein Fehlpixel berechtigt keineswegs automatisch zum Rücktritt. Wie bei jedem Sachmangel hat der Verkäufer erst einmal zwei Versuche zur Nachbesserung frei. Erst wenn die fehlgeschlagen sind – und das ist hier im konkreten Fall ja gegeben – steht dem Käufer (ebenfalls: wie bei jedem anderen Sachmangel auch) ein Rücktrittsrecht zu.
Das Gerichtsurteil besagt also lediglich: Ein Fehlpixel ist anerkanntermaßen ein Sachmangel und nicht nur ein Schönheitsfehler. Das Rücktrittsrecht ergibt sich gemäß BGB nur daraus, daß der Hersteller eine Nachbesserung verweigert. Bevor jetzt alle ihre Hotpixel zu Geld machen wollen.