![]() |
Fehlpixel im Bildsensor berechtigt zum Kaufrücktritt
Gut zu wissen:
Urteil: Fehlpixel im Bildsensor berechtigt zum Kaufrücktritt http://www.heise.de/foto/meldung/Urt...tml?view=print Während in Monitoren je nach Pixelklasse Fehlpixel akzeptiert werden müssen, gilt das nicht für Digitalkameras und insbesondere auch dann nicht, wenn die Kamera-Software das Fehlpixel bei Foto-Aufnahmen herausrechnet, dieses bei Video-Aufnahmen jedoch sichtbar bleibt |
Zitat:
Das Gerichtsurteil besagt also lediglich: Ein Fehlpixel ist anerkanntermaßen ein Sachmangel und nicht nur ein Schönheitsfehler. Das Rücktrittsrecht ergibt sich gemäß BGB nur daraus, daß der Hersteller eine Nachbesserung verweigert. Bevor jetzt alle ihre Hotpixel zu Geld machen wollen. ;) |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:48 Uhr. |