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Alt 29.09.2011, 21:26   #1
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Die Abmahnkosten bei Bagatellen sind auf 100€ begrenzt und wenns ohne Abmahnung zu Gericht gehst, zahlst soundso selber.
Zitat:
Zitat von hennesbender Beitrag anzeigen
Nein
So können wir ewig weiter machen

Behauptet doch mal nicht einfach sondern bringt Quellen die das belegen
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 29.09.2011, 21:45   #2
hennesbender
 
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.407
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
So können wir ewig weiter machen

Behauptet doch mal nicht einfach sondern bringt Quellen die das belegen
Die Abmahnkosten sind zusätzlicher Gegenstand des Schadensersatzanspruchs. Der Ersatzanspruch ist insoweit auf 100 EUR gedeckelt. Daneben kann selbstverständlich ein weitergehender Schaden geltend gemacht werden. Z.B. ein entgangener Gewinn oder halt im Wege der Lizenzanalogie. Und diesbezüglich gibt es KEINE Deckelung. Und der Ersatzanspruch besteht auch unabhängig davon, ob ich ein Gericht anrufe oder nicht. Da gilt auch für die Kosten.

Und Gerichtskosten sind grdls von denjenigen zu tragen der unterliegt. Die Kosten hast du also ebenfalls NICHT am Bein.

Das kannste mir jetzt glauben oder nicht...
__________________
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber haben nicht den gleichen Horizont." (Mark Twain)

Geändert von hennesbender (29.09.2011 um 21:48 Uhr)
hennesbender ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2011, 21:59   #3
Yttrium

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Münster, bzw. ab und zu auch Lengerich (Westf.)
Beiträge: 1.932
Zitat:
Zitat von hennesbender Beitrag anzeigen
Und noch mal kurz zum Sachverhalt:

Melanie hat sich hier gemeldet, BEVOR sie sich mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt hat und um Rat gefragt wie sie sich verhalten soll. Sie selber hatte die Idee, sich direkt unmittelbar mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen (was ich zunächst auch mal für sinnvoll halte) und einige Kollegen haben dann vorgeschlagen, sofort zum Anwalt zu gehen! Melanie ging daraufhin selber davon aus, dass sie möglicherweise zu nett sei.

Und nebenbei noch eine Frage dazu wie der Veranstalter überhaupt an die Bilder gekommen ist: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurden die Bilder für einen Bekannten gemacht und der hat die Bilder an den Veranstalter weitergegeben. Oder habe ich das falsch verstanden? So ganz klar wird das im Eingangspost nicht...
Zitat:
Zitat von olaf242 Beitrag anzeigen
Was mich viel mehr interessiert, DURFTEST du überhaupt Fotos machen? Hierzu muß der Veranstalter gefragt werden und sein okay geben - und nicht der DJ oder co...das könnte genauso gut auch nach hinten losgehen, weil Du ohne seine Genehmigung die Fotos auf einer nicht öffentlichen Veranstaltung gemacht hast (soweit ich das verstanden habe). Das soll nicht sein Verhalten entschuldigen, aber man weiß auch nie, wie die Gegenseite reagiert und wenn man da verstimmt ist, dann kann das für einen selbst auch negative Folgen haben.

Also: Der Veranstalter ist der DJ. Dieser hatte vor Beginn der Veranstaltung auf seiner Webseite dazu aufgerufen, Fotos auf der Veranstaltung zu machen. Das beste Partybild sollte mit einer CD prämiert werden. Meine Freundin machte mich darauf aufmerksam und weil sie seine Musik gerne hört und die CD gerne haben wollte, habe ich meine Kamera mitgenommen (sonst wäre sie zu Hause geblieben). Gleich zu Beginn sprach ich mit dem DJ, dass ich ihm die Bilder nach der Party am nächsten Tag zukommen lassen. Die fotografierten Gäste wurden von mir darauf hingewiesen, dass die Fotos von ihnen auf der Facebookseite des DJs zu finden sind. Ich bin schon seit Jahren Partyfotografin und so läuft es immer: Wenn man davon ausgehen kann, dass die Leute mit der Veröffentlichung einverstanden sind, reicht das (d.h. Hinweis auf Internetseite und Lächeln in die Kamera --> sieht so aus, als hätte man sie nicht dazu gezwungen). Und wenn ich sie darauf hinweise, dass man die Bilder auf Facebook findet, sie sich dann freuen und fragen, wann denn, dann habe ich wohl das Recht, diese Bilder zu veröffentlichen. Unerwünschte Bilder lösche ich immer sofort vor den Augen der abgebildeten Personen.

Dann habe ich am nächsten Tag den Picasalink dem DJ geschickt und der hat diesen Link auf seiner Seite gepostet, so dass jeder die Bilder sehen konnte.

Mir kann auf jeden Fall niemand was. Die Bilder sind unbearbeitet und selbst wenn, dann wäre das egal, da ich sowohl Lightroom 3, als auch Photoshop CS 5 gekauft habe (kommerziell nutzbar). Ich habe kein einziges illegales Programm auf dem Rechner und auch keine Musik. Und wieso? Weil ich mich immer absichern wollte, falls so ein Fall mal eintritt. Und jetzt bin ich froh darüber.

LG, Melanie
__________________

Geändert von Yttrium (29.09.2011 um 22:05 Uhr)
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