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#121 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Recht am eigenen Bild gibt es erst, wenn es ein Bild gibt. Daher kann es sich ja logischerweise nur auf die Veröffentlichung beziehen. Und Veröffentlichung gegenüber der Öffentlichkeit ist auch recht klar geregelt. Gegenüber Dritten wird es wohl schwierig, sein Recht durchzusetzen, da hier üblicherweise der Beweis fehlen wird.
Zitat:
Hier rechtlich ein Fotoverbot zu verhängen wäre ja schon wieder Begünstigung ;-)) Unabhängig davon nervt diese irrationale Angst schon. Es werden soviele sinnlose Handyfotos geschossen, wie noch nie früher und keiner kann was unternehmen. Kommt aber einer mit einer seriösen Kamera ist er sofort die Projektionsfläche für die alle überzogenen und irrationalen Ängsten. Noch dazu, dass die Leute ihre Bedeutung überschätzen. Mir wäre noch nie in den Sinn gekommen, jene Leute zu fotografieren, die der Meinung sind, fotografiert geworden zu sein ;-) Erst danach, da geben sie durchaus was her. |
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#122 | |
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
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Najaaaaaaa
Also wenn ich mal davon ausgehe das ich die rechtliche Lage nicht kenne und ich weis das es viele gibt die sie nicht kennen (und zwar einfach jeder der sich damit nicht beschäftigt hat und sogar hier im Forum wissen viele nicht sehr viel darüber) dann hätte ich schon angst das jemand einfach so ein Bild macht und es dann veröffendlicht, auf Fratzenbuch stellt oder irgendwo im Internet zur schau stellt. Nicht unlängst hab ich hier jemanden den ich auch persönlich kenne angeschrieben und ihn gefragt wieso er ein Benutzerbild hat bei dem er mit einer mir Fremden Frau gezeigt wird. (Ich dachte es wäre eventuell seine Freundin). nach einigem hin und her kam dann Sinngemäß: Das is irgendeine mit der ich mal nen Bild gemacht hab und mir ist egal das ich ihre persönlichkeitsrechte verletzte wenn ich das Bild hier einstelle, denn das is eins der Bilder auf denen ich mir selbst gefalle. Nach dem Motte gibt es bestimmt sehr viele die annehmen das Bilder die gemacht wurden dann einfach überall veröffendlich werden, was angesichts der "Fratzenbuchgeneration" ja offensichtlich auch so ist. Das heisst einerseits gibt es extrem viele knipser die einfach Bilder machen und sie villeicht gegen den Willen der abgebildeten im Internet veröffendlichen und andererseits gibt es uns "Fotografen" die für uns Fotos erstellen. Die chance das ein erstelltes Bild veröffendlicht wird ist heutzutage eben extrem hoch, und die Menschen unterscheiden nichtmehr zwischen Bild Fotografieren und Bild veröffendlichen. Wie sollen sie den auch? Es lässt sich ja nicht kontrollieren. Kenne ich den anderen und vertraue einem Wildfremden das er das Bild meines Kindes nun NICHT irgendwo veröffendlicht? Da hier aber die Frage nach dem Rechtlichen gestellt wurde möchte ich nochmal den wunderbaren Satz meines Vorschreibers zitieren: Zitat:
Geändert von Shooty (01.08.2011 um 21:20 Uhr) |
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#123 | |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.386
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Zitat:
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__________________
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#124 |
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 1.817
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Oder das zumindest behauptet hat. Sieht in Verbindung mit dem gezückten iPhone dann doch schon sehr nach Vorwand aus...
Oder alternativ eben nach extrem blöd, nachdem er ja schon die letzten Fotos gesehen hat. Der war wohl ganz extrem wichtig. Der Mittelpunkt der Welt? Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du ja gar keine Kinder gesehen. Kennst Du Harvey, den Hasen? So real sind die dann wohl auch. Und daher waren die natürlich auch immer direkt vor Deinem Objektiv. ![]() http://de.wikipedia.org/wiki/Mein_Freund_Harvey |
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#125 |
Gast
Beiträge: n/a
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Es muß die Pressefreiheit mit allen Mitteln verteidigt werden!
Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut und darf nicht einzelnen möchtegern Moral Aposteln mit schrägen Phantasien überlassen werden. Wer wird künftig Wissen, wie heute ein Friseursalon ausgesehen hat und was darin passiert ist? Wer wird künftig Wissen wie unsere Kinder gespielt haben? Heute und künftige Generationen haben ein Recht darauf die Wirklichkeit zu erfahren und nicht die Inszenierung mit einem Vertrag gegen Bezahlung. Also bitte Leute mehr Courage! |
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#126 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Die Frage ist doch, ob sich das Recht am eigenen Bild auf das Bild bzw. Fotografiert-werden bezieht (der Meinung war ich eigentlich bisher), oder tatsächlich nur auf die Veröffentlichung dieses Bildes. Wobei auch noch "Veröffentlichung" genau definiert werden müßte. Ein "Dritter" kann z.B. mein Hund, meine Frau oder mein Nachbar sein. Wo ist da genau die Grenze? |
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#127 | |
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
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Also das mit dem Dritten ein Hund gemeint ist ....
ich hoffe das meinst du nicht ernst ![]() Aber in der Tat habe ich von rechtsstreiten gelesen bei denen Anwälte auchschon von öffendlichkeit reden wenn ich mir ein Bild ins Wohnzimmer hänge und dann jemanden einlade der das Bild sehen könnte. Zitat:
Du hast das recht am eigenen Bild. Es existiert aber noch kein Bild von dir. Das heisst du hast erst ein recht wenn das Bild erstellt wurde. In dem moment wo das Bild erstellt wurde hast du das recht das es nicht veröffendlicht wird. Perfekt! Löschen oder vernichtenlassen darfst du es nicht, weil es nicht dein Eigentum ist, sondern nur dich abbildet. ABER du bist davor geschützt das das Bild öffendlich gemacht wird ![]() Ich finde das steht im von Joachim zitierten Text ganz gut drin. Oder verstehe ich deine Frage falsch? |
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#128 |
Registriert seit: 31.07.2006
Ort: 56*
Beiträge: 3.021
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#130 | ||
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Fotos vom Hundekot in der Sandkiste sind z.B. typisch ein Pressefoto, wenn darüber berichtet wird. Möchte ich mal sehen, wie die Mütter darauf reagieren, wenn du das denen erklären willst ;-)) Der Unterschied ist vielleicht, dass ein Pressefotograf das eher lockerer nimmt weil er sonst nie zu einem Bild kommt. Oder meinst ein Verbrecher, den die Polizei abführt erteilt dir eine Freigabe oder ist besonders glücklich. am nächsten Tag in der Zeitung zu sein. Andererseits ist der Pressefotograf durch die Amateure auch geschützt. Wenn nur mehr Pressefortografen bestimmte Bilder machen dürften, dann könnte das sehr leicht interessenskonform verhindert werden. Wenn aber hunderte mit Smartphones eine Szene fotografieren, scheitert dies schnell. Zitat:
Im konkreten Fall kommt noch Dummdreistigkeit dazu, die mich eigentlich schon verlocken würde, dem Herrn eine Unterlassungsklagsandrohung der weiteren Nutzung inkl. Honorarnote durch meinen Rechtanwaltes übermitteln zu lassen. Risikolos, aber wirkungsvoll. Blöder ist, dass der Urheber oft nicht bekannt ist und dann bei den einzelnen Provider kostenintensiv die Entfernung der Bilder betrieben werden muss. |
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