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#16 |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
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wieso nicht? Er tritt in einen Vertrag ein der die Rückzahlung der Kaution bei Auszug beinhaltet. Ob er die bekommen hat ist für den Vertragspartner völlig uninteressant.
Es kann doch nicht Sache des Mieters sein sich drum zu kümmern dass bei Eigentumsübergang die Kaution mit übergeht. Wie soll er das denn machen? Genausowenig bekommt man ja bei Eigentumsübergang die Kaution zurück um sie dem neuen Eigentümer zu geben ... ach ja, google ist mein Freund: http://www.haus-und-grund-muenchen.d...gsverkauf.html der Mieter muss aber nachweisen dass er die Kaution gezahlt hat, das sollte ja anhand des Mietvertrags und einer Quittung oder eines Kontoauszugs möglich sein.
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Some say I don’t play well with others… Geändert von frame (25.01.2011 um 23:55 Uhr) |
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