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#10 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Die meisten gewerblichen Verkäufer berufen sich auf ihre AGB.
Und dort ist meist geregelt, dass es sich beim "Angebot" nicht um ein Angebot handelt;-) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunden einen Kaufantrag schickt und dieser schriftlich vom Anbieter bestätigt wird. |
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