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#5 | |
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
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Zitat:
ohne Vorkenntnisse ist es auch sehr schwer durchzublicken. Der von dir gepostete Link ist für dich jedoch irrelevant, da es dort um sogenannte "Freie Berufe" geht. Freiberufler sind KEINE Gewerbetreibende, für sie gelten besondere Regelungen im Vergleich zu sonstigen Berufen, die ein Gewerbe voraussetzen. Ein Berufsfotograf ist ein Gewerbetreibender. Ob du nun ein Gewerbe amelden musst, ist Abwägungssache. Der Gesetzgeber definiert ein Gewerbe folgendermaßen: "Eine offene, auf Dauer und Gewinnerzielung ausgerichtete, selbständige Tätigkeit, durch die auf einem Markt entgeltliche Leistungen angeboten werden." Meiner Meinung nach treffen bei dir alle Voraussetzungen bis auf eine -nämlich die dauerhafte Ausübung- zu. Hier kommt die Abwägung zum Tragen, ist ca. 10 im Jahr schon als "dauerhaft" zu werten?? Ich glaube nicht, da du ja nicht fest und dauerhaft Einnahmen erzielen möchtest sondern nur gelegentlich. Betreibst du kein Gewerbe, unterliegen die Einnahmen, die du erzielst aber trotzdem der Einkommenssteuer. Das ist nur, was mir spontan dazu einfällt. Um sicher zu gehen, solltest du mal bei dir im Finanzamt oder einen Steuerberater fragen. EDIT: Hab noch mal nach geschlagen: Meines Wissens nach müssten die Einnahmen zu den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG gehören. Da hättest du auch einen Freibetrag von 256 Euro. Hängt auch davon ab, wieviel du insgesamt im Jahr sonst aus nichtselbständiger Arbeit (Nebenjobs etc. verdienst), da hast du ja auch eine Freigrenze für die Einkommenssteuer im Allgemeinen. Geändert von Sofian (10.04.2010 um 22:44 Uhr) |
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