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Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?
Hi,
ich lese und lese und werde einfach nicht schlauer. Wie ist das, wenn man gelegentlich einen Fotoauftrag annimmt und sich damit etwas dazuverdienen will? Die Rede ist von maximal 10 Events im Jahr. Ein User hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass man nicht unbedingt ein Gewerbe braucht, sondern die Steuern auch anders abführen kann. Hier kann man etwas über "Selbstständige Arbeit" nachlesen. Doch frage ich mich jetzt immer noch, was ich dann überhaupt machen muss, damit alles legal ist. Was ist zB dann mit der Handwerkskammer? Hat jemand Erfahrungen damit? Diese ganzen Themen erschlagen einen einfach :( Es wäre schön, wenn sich jemand melden würde, der dieses Problem schon gelöst hat... LG, Melanie |
Hallo Melanie,
ich habe mir erlaubt, den Beitrag ins Cafe zu "schieben", denn dieser hat mit "Vor der Aufnahme (Bildgestaltung, Bildaufbau, Aufnahmepraxis)" nun wirklich nichts zu tun. |
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:lol: |
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ohne Vorkenntnisse ist es auch sehr schwer durchzublicken. Der von dir gepostete Link ist für dich jedoch irrelevant, da es dort um sogenannte "Freie Berufe" geht. Freiberufler sind KEINE Gewerbetreibende, für sie gelten besondere Regelungen im Vergleich zu sonstigen Berufen, die ein Gewerbe voraussetzen. Ein Berufsfotograf ist ein Gewerbetreibender. Ob du nun ein Gewerbe amelden musst, ist Abwägungssache. Der Gesetzgeber definiert ein Gewerbe folgendermaßen: "Eine offene, auf Dauer und Gewinnerzielung ausgerichtete, selbständige Tätigkeit, durch die auf einem Markt entgeltliche Leistungen angeboten werden." Meiner Meinung nach treffen bei dir alle Voraussetzungen bis auf eine -nämlich die dauerhafte Ausübung- zu. Hier kommt die Abwägung zum Tragen, ist ca. 10 im Jahr schon als "dauerhaft" zu werten?? Ich glaube nicht, da du ja nicht fest und dauerhaft Einnahmen erzielen möchtest sondern nur gelegentlich. Betreibst du kein Gewerbe, unterliegen die Einnahmen, die du erzielst aber trotzdem der Einkommenssteuer. Das ist nur, was mir spontan dazu einfällt. Um sicher zu gehen, solltest du mal bei dir im Finanzamt oder einen Steuerberater fragen. EDIT: Hab noch mal nach geschlagen: Meines Wissens nach müssten die Einnahmen zu den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG gehören. Da hättest du auch einen Freibetrag von 256 Euro. Hängt auch davon ab, wieviel du insgesamt im Jahr sonst aus nichtselbständiger Arbeit (Nebenjobs etc. verdienst), da hast du ja auch eine Freigrenze für die Einkommenssteuer im Allgemeinen. |
Hallo Sofian,
danke für deine Antwort ;) So richtig bringt mich das aber noch nicht weiter. Ich bin mir nicht sicher, ob ich beim Finanzamt nachfragen sollte. Die sind schließlich auch auf Gewinn aus und beraten einen daher nicht unbedingt optimal... Was ich vllt noch dazu sagen sollte: Ich mache keine Werbung für mich. Ich nehme nur Aufträge an, wo mich jemand gefragt hat. Ich habe noch einen anderen Nebenjob. Der ist aber auch nicht regelmäßig und bringt umgerechnet aufs Jahr nichtmal 100€ im Monat ein. LG, Melanie |
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Ich weiß nicht, warum ausgerechnet Leute beim Finanzamt einen über den Tisch ziehen sollten..:roll: edit: natürlich wird dir beim Amt das Geld nicht hinterher geworfen, weil sie alle so unglaublich Menschenfreundlich sind. Aber man muss denke ich schon differenzieren zwischen irgendwelchen Beratern, die wirklich nur auf Kohle aus sind und den Menschen, die für den Staat arbeiten - nicht das das gleich alles Goldjungs wären, aber was hätten sie davon 'dich' (oder wen auch immer) in die sch**** zu reiten? Vermutlich garnichts. lg, Basti |
Ich sehe das unproblematisch bei dir. Wie du ja sagst, ist die Tätigkeit zwar auf Gewinnerzielung aus, aber nicht auf Dauer ausgerichtet, sondern nur gelegentlich. Damit hätten wir das Problem mit dem Gewerbe nicht.
Zum Thema Einkommenssteuer: Wenn du jetzt keine großen anderen Einnahmen hast, musst du dir ebenfalls keine Sorgen machen. Du hast einen Freibetrag von 8.004 Euro gemäß § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG. |
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LG, Melanie |
Ist zwar jetzt OT aber sorry, bei solchen Behauptungen geht mir der Hut hoch.
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