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#11 | |
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Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 6.868
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Zitat:
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich also - sagen wir nach 1,5 Jahren - meinem Lieferanten, bei dem ich die Kamera gekauft habe, nachweisen, dass der Fehler nicht durch mich verursacht wurde. Dann muss dieser bis zum Ablauf der 2-Jahres-Frist seine Gewährleistungspflicht erfüllen. Das kling ja noch plausibel. Aber wie um Himmels Willen soll ich den dafür notwendigen Beweis erbringen?
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Herzliche Grüße aus Regensburg Peter, alias Jornada ---------------------------------------------------------------------------- Es gibt Dinge im Leben, die viel wichtiger sind als Geld. Aber ohne Geld kann man sie nicht kaufen! |
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