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Minolta gibt nur ein Jahr Garantie? Was soll das sein?
Ich habe eben beim Minolta Service in Bremen angerufen und ihn mein Problem mit der Cam geschildert. Nun sagte die Frau zu mir das ich nur 1 Jahr Garantie hätte und leider damit raus sei. Hab die Cam am 09/02 gekauft. Sowas wie Gesetzte kennen die wohl nicht? Von wegen 2 jahre Garantiepflicht. Wer kann mir da helfen?
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Zitat:
Basti |
Moin!
Zwar auch nicht endgültig perfekt, aber so ungefähr stimmt es: Die 2 Jahre Gewährleistung werden zwischen dem Endkunden und Verkäufer wirksam, also wenn Du bei Foto-Wunderlich kaufst, dann ist Foto-Wunderlich für 2 Jahre gegenüber Dich verpflichtet, Minolta ist hier nicht von betroffen! Sollte Foto-Wunderlich jetzt Pleite gehen, dann hast Du tatsächlich nur noch die Garantie von einem Jahr gegenüber Minolta, theoretisch zumindest, praktisch müßte man mal näheres mit Minolta klären (bei meinem Auto war auch nach der Garantiezeit was kaputt, aber habe nie eine Rechnung gesehen! ;) )! |
Hallo,
die 2 Jahre Garantie sind freiwillig! Der Gesetzgeber sieht 1 Jahr Garantie vor und 1 Jahr Gewährleistung. In der Gewährleistungszeit bist Du in der Beweis pflicht. Du musst nachweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an vor lag. Nicht einfach. Der Einfachheit halber gehen viele auf 2 Jahre Garantie über. Das ist aber nicht vorgeschrieben |
Welches Problem hast Du denn ?
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Also ich kenne das nur so das seit vielleicht 2 Jahren es so ist das eine 2 jährige garantie in Dtl. gegeben werden muss. Davor war es ein Jahr. Und die Minolta Tante hat auch irgendwas gefasselt von 2 Jahren Garantie. Konnte mir aber nix genaues sagen.
Die Frau hat mir dort zu langsam geredet. Nach jeder Frage 5sec. nix gesagt und dann auch nur ganz langsam und leise. Und so langsam kann ich nicht denken :cool: |
Na ja, ich kenne Leute, die denken immer schneller als sie sprechen können. Und wenn sie merken, daß die anderen nur noch Bahnhof verstehen, dann reden sie gaaannzzz laaaannnnggggsssaaaaaaammm
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Der kleine, aber feine Unterschied liegt in den Worten Gewährleistung und Garantie. Die Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte Leistung, die mit dem Kaufvertrag beginnt und zwischen einem privaten Käufer und dem Verkäufer besteht. Innerhalb der ersten sechs Monate geht der Gesetzgeber davon aus, daß Fehler bereits bei der Auslieferung bestanden; der Händler steht in der beweispflicht, daß dem nicht so gewesen ist, wenn er die Reklamation abweisen will. Nach den ersten sechs Monaten bis zum Ende der 2jährigen Gewährleistung dreht sich die Beweislast um. Nun muß der Käufer belegen, daß der Fehler nicht durch ihn verursacht wurde und geräteimmanent ist.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese Leistung ist weder bzgl. des Umfangs, noch bzgl. des zeitlichen Rahmens gesetzlich geregelt. Der Leistungsumfang kann über die Leistungen der gesetzlichen Gewährleistungen hinausgehen, muß es aber nicht. Somit ist im vorliegenden Fall der Verkäufer der einzige Ansprechpartner, gegenüber dem ein vertraglicher und sogar gesetzlicher Leistungsanspruch besteht. Dat Ei |
@kofri,
Du bist ja Heute ganz schön "bissig"! :D |
Also nochmal, dank unserer tollen EU ist der Verkäufer 2 Jahre lang dran mit Gewährleistung. Sehr verbraucherfreundlich. :D
Aber absolut zwielichtig. Wie das die seriösen Händler überleben sollen, hat natürlich keinen interessiert. Unseriöse Händler mit Dumpingpreisen wird man nach wenigen Monaten aber nicht mehr greifen können, weil das Geschäft nicht mehr existiert, oder nach nirgendwo (ins Ausland) verlagert worden ist. Deswegen kommt es jetzt sehr drauf an, wo man gekauft hat. |
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