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Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
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Entscheidend ist rechtlich nicht wie alt sie ist, sondern ob sie lebt oder nicht. Zweifellos ist sie am Leben und hat somit auch alle ihr vererbten Rechte weiter inne. 90 hin, 90 her..
Zitat:
![]() Im Ernst. Was heisst abgeleitetes Recht? Eure Tante hat testamentarisch ein Recht geerbt, dass ihr ermöglicht dieses Recht auf ihr "genehme Personen" zu übertragen. Und zwar uneingeschränkt so wie es scheint. Wie binbald schon gesagt hat. Solche Vereinbarungen sind immer schwierig und führen in der Mehrzahl irgendwann genau zu solchen Situationen. Er beharrt auf sein Recht so wie ihr auf Eures. Es gewinnt der mit dem längeren Atem, mit dem besseren Anwalt, mit dem größeren Budget für einen Rechtsstreit etc.... Aber "nicht reagieren" halte ich bei dem Wunsch einer Einigung generell für keinen besonders guten Rat.... Wer nicht reagiert wird sich auch nicht einigen.... Was man eventuell mal prüfen sollte ist, ob ein dreimonatiger Aufenthalt als "angemessen " gilt. Eventuell kann man da was machen. Er hat das Recht auf Aufnethalt in diesem Haus, aber in einem für alle "angemessenem" Rahmen. Drei Monate im Sommer können durchaus "unangemessen" sein. Geändert von alberich (11.05.2009 um 15:49 Uhr) |
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