250,- € Gebühr für Grundschuldübertragung- dürfen die das??
Ich habe mal eine Frage.
Nach der Zinsbindungsfrist unseres Immonilienkredites sind wir zu einer günstigeren Bank gewechselt. Hierfür musste die eingetragene Grundschuld von Bank A auf Bank B übertragen werden. Die Eintragung der Änderung im Grundbuch wurde vom Grundbuchamt uns in Rechnung gestellt und auch von uns bezahlt.
Jetzt hat die Bank, die die Grundschuld an die neuen Bank abgetreten hat, 250,-€ vom Konto abgebucht, mit dem Vermerk: Kostenbeteilung Übertragung Grundschuld.
Weiß jemand, ob der Bank bei einer Übertragung der Grundschuld Kosten entstehen (event. Notar) oder ist das eine Gebühr, die sie in Rechnung stellen in der Hoffnung, dass die Leute nicht wissen, dass dies nicht zulässig ist.
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