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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Klausel im Mietvertrag zur Wohnungsrenovierung nach Auszug rechtens?
 
 
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Alt 11.01.2009, 14:00   #9
Ampallang
 
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Halstenbek
Beiträge: 54
Moin,
soweit ich das von meinen Onkel der selber Vermietet weis muss beim Auszug nicht mehr renoviert werden. Was aber gemacht werden muss und wo der Vermieter ein mitsprache recht hat:
- Holzrahmen von Fenstern und Balskon/Terrassentüren die müssen ordentlich lackiert sein um die substanz zu erhalten ! Hier kann der Vermieter auch dem Mieter vorschreiben welchen Anstrich er benutzen muss.

Hoffe das hilft ein wenig weiter. Ich persönlich halte es so wenn ich die Wohnung renoviert übernommen habe, gebe ich sie auch wieder weiß gestrichen ab. Gehört für mich einfach zum guten Ton dazu, auch wenn man es nach aktueller Rechtslage nicht mehr müsste.
__________________
Gruß
Marc
Ampallang ist offline  
 


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