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Alt 05.12.2008, 16:58   #1
Thunderbird74
 
 
Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Kassel
Beiträge: 481
mangelhafte Auflösung durch Fotostudio geliefert

in Anlehnung an diesen thread http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...ad.php?t=62335

habe ich auch gerade eine böse Überraschung erlebt...

Es wurde eine Portraitsitzung durchgeführt (Familienfotos) mit einer EOS 350D.
Vereinbart war eine verlustfreie Qualität (Raw oder TIFF) mit bestmöglicher Auflösung (also 8 MP) (leider nur mündlich aber unter Zeugen (die eigene Frau)).
Ich wollte nur die Dateien auf CD geliefert bekommen, da die Ausbelichtung extern läuft.

Das Shooting war letzte Woche Samstag und heute hab ich mir die CD abgeholt.

Erst zuhaus am Rechner konnte ich die Auflösung sehen, vorher war ich immer von den 8MP ausgegangen.
Geliefert wurde JPEG in einer Auflösung von 2243x1600 Pixel.
Das ergibt gerade mal 3,6 MP.
Die Bearbeitung finde ich durchschnittlich, was mich aber richtig ärgert ist die mangelhafte Auflösung.
Wahlweise hätte ich auch die unbearbeiteten TIFFs nehmen können.
Da ich aber keine Lust auf unbearbeitete TIFFs habe, fiel die Wahl auf JPEGs.

Bei 300dpi komme ich auf lächerliche 19x13,5cm. Das Seitenverhältnis ist auch nur ungefähr 3:2.

Da ich die komplette Session auf CD erworben habe (39 Fotos bzw. Dateien) war es zwar preiswert pro Datei gerechnet, aber in der Summe immerhin 160,- €.

Zweck des Ganzen sollte eine Ausbelichtung sein.
Das habe ich zu Auftragsbeginn deutlich gesagt.

Ich will ein Foto ausbelichten lassen auf Leinwand mit Keilrahmen.
Bei den gewünschten Größen von 50x70cm oder 60x80cm komme ich auf 81 bzw. 71 dpi.

Im Nachhinein besitzt die Studioinhaberin die Frechheit, mir zu sagen, das Sie bei Portraits immer mit einer reduzierten Auflösung arbeitet (O-Ton: "man würde bei 8MP sonst ja jede Hautunreinheit sehen").

Hallo, gehts der Dame noch gut??? Das kann doch nicht wirklich die Einstellung eines gewerblich arbeitenden Fotografen sein, oder?

Was muss ich den beachten, wenn ich wegen der unsachgemäßen bzw. nicht fachgerechten Auftragsausführung vorgehen will?
Es handelt sich ja um einen Werkvertrag gem. § 631 BGB und einen Verwertungsvertrag . Zumindest muss Sie nachbessern, was in dem Fall, wenn die TIFFs auch nur 3,6 MP groß sind schwierig wird (meiner Meinung nach).
Wenn die TIFFs original 8MP sind, würde ich versuchen, trotz NachbeAaebeitungsstress
Die fotografische Dienstleistung wurde seperat mit 40,- € berechnet.

Jetzt bin ich auf Eure Meinungen gespannt.
__________________
Gruß René
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