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Registriert seit: 03.09.2005
Beiträge: 6.784
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Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften
Hallo zusammen,
da ich diesen Thread von Teddy bzgl. TFT nicht weiter vollmüllen möchte, habe ich diesen hier gestartet. Es gibt zu diesem Gesetz sicherlich mehrere Meinungen und natürlich auch Standpunkte. Es wurde auch schon eininges, aus meiner Sicht richtiges, geschrieben. Fakt ist, jeder Händler, der einen Onlineshop eröffnet, kennt dieses Gesetz und braucht sich dann auch nicht zu beschweren, wenn er geteste Retouren erhält. Mittlerweile hat auch jeder größere Onlineshop einen weiteren Shop, in dem er einmal geöffnete Waren zu Sonderpreisen weiterverkauft. Es werden also die Retouren in einem richtigen Ladenlokal mit Angestellten und Miete und allen anderen Nebenkosten wieder verkauft. Ich bin mir sicher, daß der Händler rechnen kann und somit am Ende des Monats was hängen bleiben sollte. Wo er dann verkauft, sollte ihm eigentlich egal sein. Das muss er kalkulieren. Zum Thema, daß man bei Onlineshops geöffnete und "gebrauchte" Ware erhält, nun, das kann man ja ganz einfach umgehen und beim Fachgeschäft incl. Beratung einkaufen gehen. Daß man da, dann etwas mehr bezahlen muss, sollte auch klar sein. Dies ist aber auch eine Verpflichtung für die Fachhändler und deren Verküfer, daß die Beratung und der Service sehr gut sein sollte. Wer auf den letzten Euro schielt, der kann ja auch im Netz einkaufen gehen. Komisch finde ich dann nur, daß es genau diese Leute sind, die sich dann beschweren, daß bei einem Schaufensterbummel nur noch leere Fenster zu sehen sind. Wie ist eure Meinung zu diesem vorweihnachtlichen Thema übers Geld ausgeben ?
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„Wenn du etwas edles und schönes machst, das unbemerkt bleibt, sei nicht traurig. Denn die Sonne ist jeden Morgen ein schönes Schauspiel und dennoch schläft der Großteil des Publikums noch.“ - John Lennon - |
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