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#15 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 788
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Zitat:
++++ Zur Kontroverse zwischen den Aussagen von konzertpix und gpo: Es hängt oftmals mit dem Auftraggeber der Fotos zusammen, was erlaubt ist, und was nicht. Wenn ich direkt für den Veranstalter fotografiere, dann habe ich meistens mehr Rechte als der Photojournalist, der eigentlich nur eine Aufnahme für die kommende Ausgabe seiner Zeitung braucht. Zudem ist meine Erfahrung als Photojournalist das man nach den drei Titeln die zum fotografieren erlaubt sind, freundlich aber bestimmt aus der Halle gebeten wird. Backstage und Laben am Catering ist dann auch nicht mehr drin. Bei den wenigsten Events ist das Blitzen erlaubt, was ich auch verstehe, denn die Musiker wollen schließlich noch sehen wohin sie sich gerade bewegen. [Und eine richtig belichtete Blitzaufnahme zeigt oftmals zuviel des wahren Aussehens, was auch nicht jedem Musiker Recht ist...] ++++ Zurück zur eigentlichen Frage: Sofern Blitzen erlaubt ist, und kein Licht von der Kameraseite her kommt, kann man den Blitz zum Aufhellen einsetzen. Ich stelle ihn dann meistens so ein das er 2-3 Blenden unter der normalen Belichtung liegt. Das fällt kaum auf und bringt noch etwas Zeichnung in die Tiefen. Besser ist es aber erst einmal zu versuchen mit dem vorhanden Licht zurechtzukommen. Wer in einer Dunkelkammer spielt darf keine Studioqualität erwarten |
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