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Registriert seit: 07.09.2003
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Juristische Frage - Parken
Hi, vielleicht kennt sich jemand (wirklich fundiert - kein Halbwissen) aus - vorab: Es geht um 5 Euro, die ich ohnehin zahlen werde, aber es interessiert mich jetzt einfach.
Habe bis 10.51 h an einem Parkautomat einen gültigen Schein gehabt. Um 10.52 h wurde ich dann wegen Überschreitens der Parkzeit von 40 auf 41 min aufgeschrieben (lächerlich, aber egal). Gibt es dort eigentlich keine 3-min-Regelung zum Be- und Entladen, wie es sie sogar im absoluten Halteverbot gibt (sofern ich mich noch richtig erinnere)?
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Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP. Der Klügere kippt nach ![]() |
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