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#7 |
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
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Dir geht es ja nicht um die Verwechslungsgefahr, sondern darum, dass jemand behaupten könnte, du hättest sein Logo abgemalt, obwohl du es doch selbst gepixelt hast?
Ich würde einfach sämtliche Erstellungsschritte im Originalformat der Erstellungssoftware aufbewahren (also .psd Dateien bei Photoshop), dann kannst du im Zweifelsfalle nachweisen, dass du es selbst gemalt hast. Icons wie Blümchen oder Strichmännchen oder Buchstaben aus (freien oder offiziell erworbenen) Schriften sind gar nicht schützbar, nur das Logo insgesamt (also in Farbe, mit Schriftzug und Anordnung etc)
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KArin ![]() Uh!Log Und auf besonderen Wunsch: Ofenrohr vs. Ofenröhrchen sowie 35-105 alt vs. neu |
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