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#11 |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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genau falsch herum
![]() Unkenntlich machen ist bei einem Gesamteindruck nicht erforderlich. Nur wenn Du einzele heraus "ziehst". Der eigentlich interessante Rest ist das Übergangsfeld der sog "Einzelfälle". Das ist dann eine Frage der Einschätzung. Da hilft ausschließlich Erfahrung in der Beurteilung und Kenntnis der Rechtsprechung in Tendenzen (die ist uneinheitlich, zT regional, zT auch je nach zuständiger Kammer). Sonst nix. |
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