Zitat:
Zitat von T.Hein
Zitat:
Zitat von Sonnenkind
a) grundsätzlich der VK zuerst bewerten muß (und zwar positiv, sofern er in angemessener Zeit sein Geld hat - damit hat der Käufer nämlich seinen Vertragsbestandteil erfüllt.Punkt.)
QUOTE]
Und was machst Du wenn der Käufer dann die Ware grundlos reklamiert und rum zickt?
Thomas
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Und was machst Du wenn die Reklamation doch berechtigt war und der VK Dich bereits negativ bewertet hat? Ein Endlos-BewertungsThread? Ausserdem hat der Käufer ohnehin 14 Tage Rückgaberecht.
Für den VK in Einzelfällen ärgerlich (generell sehe ich einen Vorteil darin, auch für den VK),
aber Gesetz! Da hat eine negative Bewertung dann nichts verloren.