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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Gerichtlicher Streit nach ebay Kauf, kennt jemand Kamera-Klinik?
 
 
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Alt 04.12.2007, 16:20   #7
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Fragen vor ner Antwort:

Privatkauf mit Gewährleistungsausschluß?
Oder Kauf ohne Gewährleistungsausschluß?

Wer war Käufer bei eBay? Du?
Wer hat ausgepackt? Auch Du?


Wenn Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ist mußt Du beweisen, dass die Kamera defekt war und dass der Vk das wußte. An letzterem scheiterst Du mit hioher Sicherheit.
Wenn nicht, haftet er für Mängel an der Ware, die bei Übergabe vorlagen oder angelegt waren.
Wann und vor allem wo das ist, kommt auf Vereinbarung oder gesetzliche Regelung an.
Was ila zum Gefahrübergang schreibt, ist so wie es da steht nicht unbedingt richtig.
Es kommt darauf an, wo Erfüllungsort ist. Auch hier wieder wichtig, ob der Vk nicht gewerblich tätig war und oder ob der Wohnsitz des Vk wirksam "vereinbart" war, dann nämlich gilt §447 BGB und der regelt das anders.
Daraus folgt, Dass Du in diesen Fällen einen Transportschaden durch unsachgemäße Verpackung oder das Vorliegen eines Schadens der nciht Transportschaden ist beweisen mußt.

Die Beweislage hättet ihr dabei nach Beratung durch Euren Anwalt verbessern können, indem Du (wenn Du Käuferin und Auspackerin bist) Deien Ansprüche aus dem geschäft an Deinen Mann abtrittst und der die Abtretung annimmt.
Dann klagt Dein Mann aus Deinem Geschäft und Du bist als Zeugin "frei" aus zu sagen, was Du beim Auspacken entdeckt hast. Das wäre ein Beweismittel (gewesen?), dass voll wirksam und stark wäre.

Ich bitte folgendes zu berücksichtigen:
Ich kenne nicht den ganzen Sachverhalt. Deine Schilderung ist mehr als bruchstückhaft. Ich kann nicht jede denkbare Besonderheit alternierend beantworten. Wenn zB versicherter Versand vereinbart war, er das aber nicht gemacht hat, haftet wieder er.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

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