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#11 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
Rückgaberecht hast Du bei fehlerhafter Ware generell, sofern nicht Wissentlich so gekauft. Was der Käufer Dir zusichert, ist solange irrelevant, solange Du nicht weißt, daß er dazu steht. Was hast Du davon, wenn er Dir ein Rückgaberecht zusichert und sich dann trotzdem sperrt?
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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