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Zitat von Dat Ei
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Zitat von PittiPlatsch
p.s.: mein MD mit defekten Sektoren konnte ich innerhalb der zwei Jahre gesetzlichen Gewährleistung unkompliziert an den Hersteller senden - der hat latürnich nicht repariert sondern anstandslos eine neu rüberwachsen lassen.
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Hey Peter,
das halte ich für eine gewagte These! Nach Ablauf der ersten sechs Monate der Gewährleistung dreht sich die Beweispflicht um. Während der Gesetzgeber in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, daß der Fehler ab Werk bestand und der Händler ein Verschulden des Kunden nachweisen müßte, muß nach sechs Monaten der Kunde beweisen, daß der Fehler ab Werk bestand. Ein schwieriges Unterfangen! Da kann man nur auf einen guten und kulanten Händler hoffen.
Dat Ei
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juristisch hast du vollkommen recht. die praxis sieht aber - zu unser aller glück - häufig jedoch ganz anders aus. ich habe noch kürzlich mit meiner espresso-maschine erlebt, wie unkompliziert sowas laufen kann. defekt nach 5 monaten. der verkäufer (eine große handelskette), der im ersten jahr verantwortlich ist, danach geht das an den hersteller über, machte es total schwierig und stellte 4-6 wochen kaffee-entzug in aussicht. kurzer anruf beim hersteller: "nein, den verkäufer brauchen wir dabei nicht." abholung vom paketdienst in spezial-kiste. zurückbringen in spezial-kiste. nach vier tagen dampfte der leckere kaffee. alles kostenlos. vor vier wochen dann anderer defekt (maschine 20 monate alt). wieder anruf und gleicher ablauf, hat nur ein wenig länger gedauert, weil über weihnachten.
was ich sagen will: es gibt nicht nur negative beispiele und hersteller, die sich auf gesetze berufen, sondern auch service, der sich an den bedürfnissen des kunden orientiert. ich würde immer erst einmal mit dem hersteller sprechen.
viele grüsse aus dem bergischen
michael
ps: siemens ist übrigens der hersteller - kann man ja ruhig mal sagen