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vige2113 28.01.2004 21:18

Microdrive 1gb defekt.
 
Hallo leute,

mein Microdrive 1gb IBM ist defekt.
was kann ich jetzt machen?
reparieren , und wenn ja
was kostet die Reparatur.

vige2113

Fritzchen 28.01.2004 21:20

Wie alt ist denn das Teil ?

vige2113 28.01.2004 21:24

Garantie ist vorbei.

Dat Ei 28.01.2004 21:26

Hey vige2113,

eine Reparatur dürfte sich, wie bei allen Festplatten, kaum lohnen. Wenn Dein MD jünger als 2 Jahre ist, solltest Du es zu Deinem Händler bringen. Noch ist er in der Gewährleistung.

Dat Ei

Tina 28.01.2004 21:44

Hallo vige,

was ist denn überhaupt kaputt am MD ?

Viele Grüße
Tina

Photopeter 28.01.2004 22:07

Hi vige2113
Glandorf bei Osnabrück (oder Münster oder Bielefeld)?

PittiPlatsch 29.01.2004 09:51

Re: Microdrive 1gb defekt.
 
Zitat:

Zitat von vige2113
Hallo leute, mein Microdrive 1gb IBM ist defekt.was kann ich jetzt machen? reparieren , und wenn ja was kostet die Reparatur.
vige2113

Reparatur :?: :shock:
Lächerlich ! Kosten (geschätzt) 200 Euro, ==> Neukauf!!!
Außerdem kann heutzutage an diesen hochintegrierten Teilen kein Mensch mehr etwas reparieren, es sei denn, in einer der Anschlüsse ist ein abgebrochener Pin steckengebleiben - das geht vielleicht noch. :shock:

p.s.: mein MD mit defekten Sektoren konnte ich innerhalb der zwei Jahre gesetzlichen Gewährleistung unkompliziert an den Hersteller senden - der hat latürnich nicht repariert sondern anstandslos eine neu rüberwachsen lassen.

Best Greetings
Peter
..der auch die Wegwerfgesellschaft hasst :twisted:

Dat Ei 29.01.2004 09:57

Re: Microdrive 1gb defekt.
 
Zitat:

Zitat von PittiPlatsch
p.s.: mein MD mit defekten Sektoren konnte ich innerhalb der zwei Jahre gesetzlichen Gewährleistung unkompliziert an den Hersteller senden - der hat latürnich nicht repariert sondern anstandslos eine neu rüberwachsen lassen.

Hey Peter,

das halte ich für eine gewagte These! Nach Ablauf der ersten sechs Monate der Gewährleistung dreht sich die Beweispflicht um. Während der Gesetzgeber in den ersten sechs Monaten davon ausgeht, daß der Fehler ab Werk bestand und der Händler ein Verschulden des Kunden nachweisen müßte, muß nach sechs Monaten der Kunde beweisen, daß der Fehler ab Werk bestand. Ein schwieriges Unterfangen! Da kann man nur auf einen guten und kulanten Händler hoffen.

Dat Ei

looser 29.01.2004 10:34

Soweit mir bekannt ist wurde doch die Beweispflicht auch 1 Jahr verlängert. Danach ist das vom Verkäufer abhängig. Wobei diverse Firmen generell 2 Jahre Garantie geben(Garantie müsste vollen Ersatz bei defekt bedeuten :?: ). Probieren geht über studieren. Wenn du sagst, das das Laufwerk den Fehler schon immer hatte (Du dachtest es war ein Softwarefehler) und jetzt ist es komplett ausgefallen, bekommst du vielleicht Kulanz.

Noch ein TIP, wenn das Laufwerk in regelmäßigen abständen jault versuch mal kräftig von der Seite während es läuft gegen zu schnippen. Dann hat sich nämlich der Lesekopf verklemmt. Das passiert beim Mikrodrive des Öfteren wenn sie beim rausziehen zu stark gedrückt werden. Das Schnippen ist da eine gängige Methode!

Mit freundlichen Grüßen Michael

Dat Ei 29.01.2004 10:41

Hey Michael,

eine Garantie ist eine freiwillige, nicht vom Gesetzgeber geregelte Leistung, die der Händler oder der Hersteller gewähren kann. Ihr Umfang ist dem entsprechend auch nicht geregelt. Mal bietet sie mehr als die gesetzliche Gewährleistung, machnmal aber auch weniger, was die Garantie aus Sicht des Kunden dann besonders sinnig macht. In solchen Fällen ist die Garantie eine reine Blendgranate...

Dat Ei


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