Geissler Service
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Brauche Rat im Mietrecht
 
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 23.06.2007, 10:47   #6
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von primihengst Beitrag anzeigen
Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich möchte das noch einmal genau wissen: Ist es tatsächlich so, dass ein Vermieter für eine Kündigung einen Grund benötigt?
Falls ja, dann müssten wir uns ja wirklich auf nichts einlassen. Oder anders betrachtet: es stärkt natürlich unsere Position.
Hier gilt (wie für fast alles): JA, aber

> Google "§ 573 BGB"
Absatz 3 dürfte ein sogenannter "Gummiparagraph" sein...und vor Gericht in Einzelfallentscheidungen gipfeln. Jedenfalls dürfest Du die nächsten zwei Jahre (schätzungsweise) mindestens sicher sein. Ich gehe davon aus, daß der Vermieter eine gewisse Zeit nachweisen müsste, in der er erfolglos versucht hat, die Wohnung vermietet zu veräussern.

Aber nochmal: Was springt bei dem Aufhebungsvertrag für Dich raus?
Den Mieter zu "schmieren", damit er freiwillig ausrückt, ist -auch von Seiten interessierter Käufer (die dann allerdins seeeehr billig kaufen)- gang und gäbe.
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
Sonnenkind ist offline   Mit Zitat antworten
 


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:08 Uhr.