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#21 |
Forendiva
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.063
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Wenn die Kamera innerhalb von 6 Monaten defekt ist, dann steht der Hersteller in der Pflicht, einen Anwenderfehler nachzuweisen. Der Riss ist kein Beweis für einen Sturzschaden, da ja lediglich dieser kleine Riss besteht und ansonsten nichts beschädigt ist.
Ich würde die Kamera einreichen und klären lassen, was Sache ist. Meine Erfahrung mit Geissler: Garantiefälle über den Händler einreichen zu lassen ist besser als die Kamera direkt zu Geissler zu schicken.
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Gruß aus Hamburg von Sabine Rettet die Wälder, esst mehr Biber! |
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