Hallo Sascha,
Zitat:
Zitat von sascha_mr22
ich wurde gebeten in der Schule meiner Tochter eine Theateraufführung zu Filmen.
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Wer hat dich beauftragt? Die Schule? Oder eine Lehrperson?
Bekommst du dafür Geld?
Zitat:
Zitat von sascha_mr22
Müssen alle Eltern ihr Einverständniss geben das ihre Kinder gefilmt werden oder reicht ein Aushang an der Tür aus, woraus hervor geht das diese Vorstellung auf Video gebannt wird.
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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besonders stark. Du musst sogar von jedem Kind unter 16 Jahren die schriftliche Einwilligung BEIDER Elternteile haben, bevor du sie filmen oder fotografieren darfst, oder zumindest die schriftliche Zusicherung eines Elternteils, dass es für den anderen mitsprechen darf. Solltest du von der Schule beauftragt worden sein, lass doch die das vor der Aufnahme klären. Ist es die Lehrperson, die quasi privat um den Dienst bittet, soll sie sich dazu autorisieren lassen von der Schule. Und die soll sich dann... s.o. Solltest du Geld dafür bekommen (Vertrag!), stündest du meines Wissens etwas besser da, denn du erbringst in diesem Fall lediglich eine Dienstleistung und trittst alle Rechte (aber auch Pflichten) damit an den Auftraggeber ab.
Der Aushang wäre m.E. nur dann hilfreich, wenn nur Leute älter als 16 Jahren an der Vorstellung mitwirken oder im Publikum sitzen. Dazu muss der Aushang aber wirklich sehr auffällig gemacht oder am besten schon im Vorfeld verkündet worden sein. Wenn man niemanden aus dem Publikum erkennen kann, weil du es z.B. von hinten gefilmt hast, kann sich auch keiner ebschweren.
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Zitat von sascha_mr22
Der Film ist gedacht als Erinnerung für die Kinder an diese Aufführung, also eher privater Natur.
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Was soll mit dem Film geschehen? Sollen alle mitwirkenden Kinder je eine Kopie bekommen? Oder soll der Film einmal für alle Kinder/Eltern gezeigt werden? Wo und in welchem Rahmen? Will die Schule ihn vielleicht auf ihre Webseite laden als Werbung?
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Zitat von sascha_mr22
Was ist aber wenn z.B. einige Eltern den Film selbst in Sozialen Netzwerken hochladen und damit öffentlich machen. Das kann ich ja schlecht verhindern, oder?
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Das ist dann nicht mehr dein Problem. Schreibe am besten auf die Datenträger, dass der Film nur zum privaten Gebrauch und nicht zur Veröffentlichung ist. Dann hast du alles dir mögliche getan, um einen Missbrauch der Daten zu vermeiden.
Ich beschäftige mich mittlerweile seit fast 25 Jahren mit dieser Materie, bin aber kein Rechtsanwalt und habe daher hier nur meine Meinung kundgetan, kann und darf dich aber nicht beraten.
Viele Grüße
Mainecoon