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sascha_mr22 24.06.2019 17:52

Theateraufführung (rechtliches)
 
Hallo an alle...
ich wurde gebeten in der Schule meiner Tochter eine Theateraufführung zu Filmen. Müssen alle Eltern ihr Einverständniss geben das ihre Kinder gefilmt werden oder reicht ein Aushang an der Tür aus, woraus hervor geht das diese Vorstellung auf Video gebannt wird. Der Film ist gedacht als Erinnerung für die Kinder an diese Aufführung, also eher privater Natur. Was ist aber wenn z.B. einige Eltern den Film selbst in Sozialen Netzwerken hochladen und damit öffentlich machen. Das kann ich ja schlecht verhindern, oder?

DonFredo 24.06.2019 19:55

Die Fragestellung hat mit "Kamera und Technik" nichts zu tun.

*schubbs* ins Café.

cbv 24.06.2019 21:19

Laut meiner Frau (Lehrerin und Datenschutzbeauftragte, allerdings in Hessen) muss die Einverständnis der Eltern vorliegen. Das solltest Du vorher schriftlich einfordern und gleichzeitig dazu schreiben, dass sie (a) eine Kopie des Filmes bekommen, und (b) zur Kenntnis nehmen, dass diese ausschließlich zu privaten Zwecken dient, also das Hochladen nicht erlaubt ist.
Sollten Eltern dann dagegen verstossen, haben diese ein Problem.

Mainecoon 24.06.2019 21:44

Hallo Sascha,

Zitat:

Zitat von sascha_mr22 (Beitrag 2070793)
ich wurde gebeten in der Schule meiner Tochter eine Theateraufführung zu Filmen.

Wer hat dich beauftragt? Die Schule? Oder eine Lehrperson?
Bekommst du dafür Geld?

Zitat:

Zitat von sascha_mr22 (Beitrag 2070793)
Müssen alle Eltern ihr Einverständniss geben das ihre Kinder gefilmt werden oder reicht ein Aushang an der Tür aus, woraus hervor geht das diese Vorstellung auf Video gebannt wird.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besonders stark. Du musst sogar von jedem Kind unter 16 Jahren die schriftliche Einwilligung BEIDER Elternteile haben, bevor du sie filmen oder fotografieren darfst, oder zumindest die schriftliche Zusicherung eines Elternteils, dass es für den anderen mitsprechen darf. Solltest du von der Schule beauftragt worden sein, lass doch die das vor der Aufnahme klären. Ist es die Lehrperson, die quasi privat um den Dienst bittet, soll sie sich dazu autorisieren lassen von der Schule. Und die soll sich dann... s.o. Solltest du Geld dafür bekommen (Vertrag!), stündest du meines Wissens etwas besser da, denn du erbringst in diesem Fall lediglich eine Dienstleistung und trittst alle Rechte (aber auch Pflichten) damit an den Auftraggeber ab.

Der Aushang wäre m.E. nur dann hilfreich, wenn nur Leute älter als 16 Jahren an der Vorstellung mitwirken oder im Publikum sitzen. Dazu muss der Aushang aber wirklich sehr auffällig gemacht oder am besten schon im Vorfeld verkündet worden sein. Wenn man niemanden aus dem Publikum erkennen kann, weil du es z.B. von hinten gefilmt hast, kann sich auch keiner ebschweren.

Zitat:

Zitat von sascha_mr22 (Beitrag 2070793)
Der Film ist gedacht als Erinnerung für die Kinder an diese Aufführung, also eher privater Natur.

Was soll mit dem Film geschehen? Sollen alle mitwirkenden Kinder je eine Kopie bekommen? Oder soll der Film einmal für alle Kinder/Eltern gezeigt werden? Wo und in welchem Rahmen? Will die Schule ihn vielleicht auf ihre Webseite laden als Werbung?

Zitat:

Zitat von sascha_mr22 (Beitrag 2070793)
Was ist aber wenn z.B. einige Eltern den Film selbst in Sozialen Netzwerken hochladen und damit öffentlich machen. Das kann ich ja schlecht verhindern, oder?

Das ist dann nicht mehr dein Problem. Schreibe am besten auf die Datenträger, dass der Film nur zum privaten Gebrauch und nicht zur Veröffentlichung ist. Dann hast du alles dir mögliche getan, um einen Missbrauch der Daten zu vermeiden.

Ich beschäftige mich mittlerweile seit fast 25 Jahren mit dieser Materie, bin aber kein Rechtsanwalt und habe daher hier nur meine Meinung kundgetan, kann und darf dich aber nicht beraten.

Viele Grüße

Mainecoon

subjektiv 24.06.2019 21:55

Naja, eigentlich darf man ja schon vom Urheberrecht her nicht einfach hochladen, was man nur zur Ansicht bekommen hat. Und die Unterlassung der Nennung des Urhebers ist dann auch noch nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung (also nicht nur mir egal..., sondern ja, der Name braucht hier nicht genannt werden) in Ordnung. Aber weil heute jeder meint, man dürfe alles überall hin laden, würde ich das auch nochmal verbieten...

Wenn die Schule das in Auftrag gibt, sollte sie sich doch im Vorfeld um die Persönlichkeitsrechte kümmern. Sonst wird das zeitlich ja auch etwas knapp. Oder soll man erst den ganzen Aufwand treiben und dann kommt das Veto?

sascha_mr22 24.06.2019 22:04

Vielen Dank für eure Antworten,
jedes Kind soll eine Kopie bekommen und ich bin sozusagen von dem Elternkollektiv beauftragt worden, bekomme dafür kein Geld und möchte es auch nicht, da es die Klasse meiner Tochter ist. Ich werde mit der Lehrerin sprechen ob wir noch von allen Eltern ihr Einverständniss dafür bekommen können.
Ich danke Euch, ihr habt mir sehr geholfen..:top:

cbv 24.06.2019 22:23

Ohne Einverständnis der Eltern darfst Du lediglich private (also nur für Deine Familie) Aufnahmen machen. Die Du natürlich auch nicht online stellen darfst. Zumindest nicht, ohne Gesichter zu pixeln.

MM194 25.06.2019 09:52

Zitat:

Zitat von Mainecoon (Beitrag 2070847)
Hallo Sascha,

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besonders stark. Du musst sogar von jedem Kind unter 16 Jahren die schriftliche Einwilligung BEIDER Elternteile haben, bevor du sie filmen oder fotografieren darfst, oder zumindest die schriftliche Zusicherung eines Elternteils, dass es für den anderen mitsprechen darf.

Mainecoon

Ähnliches Thema: Klassefoto. Bei uns passiert. Alle Kinder die die Einwilligung der Eltern vergessen hatten, kamen nicht mit auf das Klassenfoto! Wurde richtiger Weise vor der Erstellung des kostenpflichtigen Klassenfoto kontrolliert.

Harry Hirsch 25.06.2019 10:08

Das ist eine rechtlich komplizierte Geschicht und du wirst hier viele Meinungen dazu hören. Ob die rechtlich belastbar sind, steht auf einem anderen Blatt. Siehe auch den DSGVO Thread vom Norb.

Ich würde dir folgendes empfehlen:
  • Besorge dir den "Auftrag" zum Filmen von der Schule schriftlich.
  • Filme und genieße den schönen Abend. Schenk deiner Tochter, trotz der "Nebenbeschäftigung" die notwendige Aufmerksamkeit!
  • Stelle den Film, unter Abtretung aller Rechte nur der Schule zur Verfügung und überlasse ein weitere Verteilung denen.
  • Behalte das "Original" für dich und gib' es nicht weiter.
Schade, dass es kriminelle Energien gibt, die diese Überlegungen überhaupt notwendig machen :flop:

cbv 25.06.2019 10:44

Mit kriminell hat das doch eher weniger zu tun, als meistens viel mehr mit Gedankenlosigkeit.


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