Vielen Dank für die konstruktiven Antworten. Die anderen können ja ihre Antworten noch mal korrigieren. Ich bin nicht geneigt mir in einem Fotoforum rechtlich eindeutige Formulierungen aus den Fingern zu saugen.
Ungedenkt dessen halte ich die Rechtssprechung für realitätsfremd. Auch wenn ich selbst nicht Street fotografiere, so denke ich doch, dass sich Gesetze den zeitgenössischen Umständen anpassen sollten. Das geht schliesslich in anderen Bereichen auch. Kameras sind dank Digitaltechnik und Smartphones alltäglich geworden. So mag zwar das herumreiten auf dem edlen Persönlichkeitsrecht eine urdeutsche Tugend sein, allerdings kann jeder der sich im öffentlichen Raum bewegt kaum darüber wundern wo denn die ganzen Fotografen plötzlich herkommen. Zu erwarten nicht zufällig auf einem Foto zu erscheinen ist wohl ziemlich realitätsfremd.
Was mich hier abschliessend zu der theoretischen Überlegung führt, ob es möglich wäre nach der aktuellen Rechtslage das Fotografieren des Bundestags, des Kölner Doms oder Schloss Neuschwanstein zu verhindern indem man sich direkt vor das Motiv stellt und aktiv mit Klagen allen droht die ein Foto machen wollen oder noch besser, eben gemacht haben.
|