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#5 |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Moin,
nur das eine Parkschild mit den Zusatzschildern reicht schon für einen Rechtsstreit mit dem Ordnungsamt. Für Euch ausprobiert. Was heißt denn allein das P-Schild mit den beiden Schildern darunter genau? Dazu bitte auch StVO $39 Absatz 3 (http://dejure.org/gesetze/StVO/39.html) lesen. Und jetzt kommt Ihr! Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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