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#26 |
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Linz, AT
Beiträge: 992
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Ich glaube nicht, daß man sich mit Hinauszögern der Reparatur aus der Gewährleistungsfrist mogeln kann. Irgendeine Eingangsbestätigung wirst du ja wohl haben und kannst damit nachweisen, daß der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist entstanden ist.
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