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Es ist doch wie in der Werkstatt, wenn es teurer wird als vereinbart, muss man nicht bezahlen.
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Na diese Werkstatt zeigst mir. Es wird in der Werkstatt grundsätzlich ein Preis genannt, aber die Kosten sind immer abweichend. Oder so gut wie immer. Du wirst aber darüber verständigt. Aber wir sind vom Thema abgekommen... hier ging darum ob der Geissler dir den KV verrechnen darf, und das darf er auf jeden Fall, auch wenn nicht erwähnt, dass es unter allgemeine Reparatur Bedingungen fällt, die du bei der Abgabe der Kamera zugestimmt hast.
Zitat:
Sogar wenn es in den agb steht genügt das nicht. Wenn du nun aus der Praxis kommst und es halt so machst ok, im Recht wäre, wenn es hart auf hart kommt aber der Kunde. Und wegen 20 Euro zieht sowieso kein vernünftiger Mensch vor Gericht, aber es soll ja schon alles gegeben haben
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Genau, ist meine Praxis und Praxis meiner Reparaturabteilung in zwei verschiedenen Firman, und beide sind grosse Einzelhandel Elektrofachketten. Da kann im Internet stehen was will, bin davon überzeugt was ich dir geschrieben habe es richtig ist, da mir zu viele die sich damit wirklich auskennen so gesagt haben

Nicht böse gemeint

Und bei 20€ wird in der Regel IMMER die Firma nachlassen. Das ist eben was ganz anderes, und hier geht es um die Vermeidung weiterer Kosten und Ärger. Lieber die 20€ fressen als sich ein Anwaltsbrief oder eventuelle weitere Ärger durch den Kunden verursachen.